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Schleswig-Holstein

Stiftungsgesetz des Landes soll einfacher und unbürokratischer werden – Innenministerium übermittelt Vorschlag an den Landtag

Letzte Aktualisierung: 06.08.2025

KIEL. Das Innenministerium hat dem Landtag einen Vorschlag für eine Anpassung des schleswig-holsteinischen Stiftungsgesetzes zum 01. Januar 2026 übermittelt. Das Kabinett stimmte der sogenannten Formulierungshilfe zu. Anlass für die Neuregelungen ist die Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters zum 01. Januar 2026, das unter anderem aufgrund von Übergangsfristen erst deutlich später in vollem Umfang wirkt. Deshalb muss das Landesverzeichnis vorerst weiterbestehen und für einige Aufgaben sind weiterhin die Stiftungsaufsichtsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie beim Land zuständig.

"Wir haben die notwendige Überarbeitung genutzt, um auch im Stiftungsbereich den Bürokratieabbau voranzutreiben. Wir wollen klarere Strukturen umsetzen und so die Arbeit der Verantwortlichen in den Stiftungen erleichtern", erklärt Innenstaatssekretär Frederik Hogrefe. "So sollen beispielsweise Vorgaben für Familienstiftungen und Verbrauchsstiftungen reduziert werden."

Konkret bedeutet dies, dass Anzeige-, Veröffentlichungs- und Berichtspflichten reduziert werden und eine klarere Struktur der Regelungen zur Erstellung von Jahresabrechnungen für alle Stiftungsformen geschaffen werden. Zu den zentralen Änderungen gehört die Aufhebung des sogenannten Pflichttestats. Die mit dem Gesetz am 01. Juli 2023 eingeführte Regelung, ab einem Grundstockvermögen von zwei Millionen Euro einen Wirtschaftsprüfer zu verpflichten, wird wieder aufgehoben: "Wir haben die Rückmeldungen aus der Stiftungspraxis ernst genommen. Die Regelung hat sich in der Praxis nicht bewährt", so der Staatssekretär.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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