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Verwaltungsneubau in Neustadt in Holstein kann beginnen - Innenministerium gibt bis zu 10,156 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel frei

Letzte Aktualisierung: 08.08.2025

KIEL. Das Innenministerium hat im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" bis zu 10,156 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Neustadt in Holstein freigegeben.

Das bestehende Gebäude in der Rosenstraße wird abgerissen und durch einen barrierefreien Verwaltungsneubau ersetzt. Mit dem Abbruch wurde bereits Ende 2024 begonnen. Der Ersatzneubau ist notwendig, da die Sanierung des baufälligen Bestandsgebäudes unwirtschaftlich gewesen wäre.

Der Neubau entsteht in zentraler Lage innerhalb der historischen Altstadt, in unmittelbarer Nähe zu Stadtkirche, Marktplatz und Rathaus. Städtebaulich fügt sich das neue Gebäude in das denkmalgeschützte Umfeld ein. Der Neubau wird über zwei Geschosse barrierefrei an die benachbarte Kämmerei angebunden und verfügt über einen neuen barrierefreien Zugang, der auch den bereits bestehenden Gebäuden zugutekommt.

Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge"

2011 wurde die städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" der Stadt Neustadt in Holstein in das Bund-Länder-Programm "Kleinere Städte und Gemeinden" aufgenommen und 2020 in das Programm "Sozialer Zusammenhalt" überführt.

Ziel der Stadt ist es, die städtebaulichen Strukturen der Altstadt sowie angrenzender Bereiche an die Herausforderungen des demographischen Wandels, an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und an die Anforderungen an den Klimaschutz anzupassen.

Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme wurden bislang, unabhängig von dem jetzt geplanten Neubau, inklusive des kommunalen Anteils Städtebauförderungsmittel in Höhe von ca. 28 Millionen Euro bereitgestellt.

Seit diesem Jahr werden Städtebauförderungsmaßnahmen mit Bundesmitteln, Mitteln aus dem neuen Vorwegabzug Städtebauförderung des Kommunalen Finanzausgleichs und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde umgesetzt.

Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: schleswig-holstein.de/staedtebaufoerderung

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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