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Schleswig-Holstein

Fraßschäden durch ziehende Wildgänse: Entschädigung jetzt beantragen

Antragsunterlagen sind ab sofort online verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins setzt ein weiteres Zeichen zur Unterstützung der Landwirtschaft: Seit dem 2. Mai 2025 können Landwirtinnen und Landwirte eine Entschädigung für Fraßschäden durch ziehende Wildgänse beantragen. Damit reagiert das Land auf die zunehmenden Herausforderungen, die durch rastende Gänsebestände insbesondere an der Westküste und auf den Inseln entstehen.

Schäden durch Gänsefraß: Landwirtschaft oft stark betroffen

Zunehmend große Schwärme von Wildgänsen hinterlassen deutliche Spuren auf landwirtschaftlichen Flächen – vor allem auf Grünland und Wintergetreide. Die Fraßschäden führen nicht selten zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen. Mit der neuen Regelung ergänzt das Land bestehende Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sowie frühere Ausgleichszahlungen und schafft eine breitere Grundlage für die finanzielle Entlastung betroffener Betriebe.

„Gänsefraß stellt unsere Landwirtschaft schon seit Jahren vor große Herausforderungen und kann zum Teil existenzbedrohend sein. Mit dem neuen Förderrahmen ermöglichen wir betroffenen Betrieben eine unbürokratische Entschädigung und leisten einen weiteren Beitrag zum fairen Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft, Artenschutz und dem Erhalt unserer Kulturlandschaft", sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.

Wer kann eine Entschädigung beantragen – und wie?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, auf deren Flächen zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Mai Fraßschäden durch ziehende Wildgänse entstanden sind. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch einen Sachverständigen oder ein Versicherungsunternehmen festgestellt wurde. Der Antrag kann jeweils bis zum 15. Juni des Folgejahres gestellt werden.

Die Abwicklung erfolgt im Rahmen eines pauschalierten Verfahrens, bei dem Schäden in drei Schadensklassen eingestuft werden. Die Ermittlung des Schadenwerts basiert auf den Deckungsbeiträgen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.

Die Entschädigungsbeträge reichen von mindestens 500 Euro bis maximal 25.000 Euro je Betrieb.

Antragsunterlagen zum Herunterladen

Die aktuelle Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie weiterführende Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

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