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Schleswig-Holstein

Verbraucherschutzminister Werner Schwarz will Kontrollaufgaben bündeln

Letzte Aktualisierung: 24.08.2022

KIEL. Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Werner Schwarz hat im Umwelt- und Agrarausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags angekündigt, das aktuelle Kontrollsystem in der Lebensmittelüberwachung umfassend auf den Prüfstand zu stellen. „Wir wollen untersuchen, wie überregionale Kontroll-, Fach- und Vollzugsaufgaben der Kommunen und des Landes in einer Landesbehörde gebündelt werden können. So soll Fachwissen bei Spezialthemen und bei besonderen Betriebsstrukturen geschaffen werden“, sagte der Minister. Er wolle dabei an Projektergebnisse aus den Vorjahren anknüpfen.

Ziel ist es, Prozessabläufe zu optimieren, Synergien zu nutzen und die Überwachungstätigkeit durch Digitalisierung und einheitliche Kontrollinstrumente zu verbessern. „Es geht darum, die kommunalen Behörden zu entlasten, um mehr Freiraum für diejenigen Aufgaben zu schaffen, die gut vor Ort wahrgenommen werden können und müssen“, sagte Schwarz. Dazu werde er zeitnah Gespräche mit den Kommunen und weiteren Akteuren aufnehmen, so der Minister.

Anlass für die Erklärung des Ministers im zuständigen Landtagsausschuss waren Medienberichte über massive tierschutz- und lebensmittelrechtliche Verstöße in einem Schlachtbetrieb in Flintbek. „Diese werden in enger Zusammenarbeit der Fachaufsicht meines Ministeriums und den Strafverfolgungsbehörden schnellstmöglich lückenlos und transparent aufgeklärt“, sagte der Minister. „Die Menschen können zurecht erwarten, dass in jedem einzelnen Schritt des Herstellungsprozesses die gesetzlichen Vorschriften beachtet und ihre Einhaltung von den zuständigen Behörden streng kontrolliert werden. Dies dient nicht nur dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Tieren und Umwelt, sondern nicht zuletzt auch dem Interesse der vielen rechtschaffenen Lebensmittelunternehmer, für die gesellschaftliches Vertrauen und Akzeptanz eine wichtige Grundlage für ihre berufliche Existenz darstellen“, so Schwarz.

Der Einzelfall zeige zudem, dass es notwendig sei, das aktuelle lebensmittelrechtliche Kontrollsystem grundsätzlich unter die Lupe zu nehmen, sagte der Minister. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen und mithilfe eines externen Gutachters ein Analyseprojekt auf den Weg gebracht, um die seit Jahren bekannten Defizite in der Lebensmittelüberwachung näher zu untersuchen. An die daraus gewonnenen Ergebnisse werde das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz nun anknüpfen. „Mir ist bewusst, dass es hier dicke Bretter zu bohren gilt. Ich bin aber entschlossen diese Aufgabe anzupacken. Der aktuelle Fall zeigt deutlich, wie wichtig ist, dass das Kontrollsystem gerade in sensiblen Bereichen gut funktioniert und wirksam ist“, so Schwarz.

Hintergrund:

In Schleswig-Holstein gibt es zurzeit rund 100 für das Schlachten von Tieren zugelassene Betriebe, darunter sind einige sehr große Schlachtbetriebe, die zu weltweit agierenden Konzernen gehören. Die überwiegende Anzahl sind aber kleine und mittelgroße Betriebe.

Grundsätzlich ist es so, dass nach EU-Recht der Betrieb selbst in der Pflicht ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass bei der Betäubung und Tötung und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten die Tiere von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont bleiben. Schlachtbetriebe müssen unabhängig von ihrer Größe gemäß dem geltenden EU-Recht über eine EU-Zulassung verfügen, die von der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises erteilt wird, wenn der Betrieb die Anforderungen des EU-Rechts erfüllt. Das in den Betrieben erschlachtete Fleisch darf, wenn es amtlich als genusstauglich beurteilt wurde, uneingeschränkt in der ganzen EU vermarktet werden.

Die amtliche Überwachungstätigkeit ist in Schleswig-Holstein zweistufig aufgebaut: Die Kreise und kreisfreien Städte sind vor Ort dafür zuständig, zu kontrollieren, ob tierschutz- und lebensmittelrechtlich alle Maßgaben eingehalten werden. Das Land hat die Fachaufsicht über die Kreise und die kreisfreien Städte und beaufsichtigt schlussendlich deren Kontrolltätigkeit.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff| Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de |
Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mllev

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