Wenn sich das Einkommen von Geschädigten aufgrund der Schädigungsfolgen verringert, kann ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich bestehen. Dabei handelt es sich um eine monatliche Leistung.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- es besteht ein Zusammenhang zwischen den Schädigungsfolgen und dem Einkommensverlust,
- der Grad der Schädigungsfolge beträgt mindestens 30,
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nicht mehr erfolgversprechend oder der geschädigten Person nicht mehr zumutbar.
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