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Schleswig-Holstein

Berufsschadensausgleich

Letzte Aktualisierung: 11.02.2025

Wenn sich das Einkommen von Geschädigten aufgrund der Schädigungsfolgen verringert, kann ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich bestehen. Dabei handelt es sich um eine monatliche Leistung.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • es besteht ein Zusammenhang zwischen den Schädigungsfolgen und dem Einkommensverlust,
  • der Grad der Schädigungsfolge beträgt mindestens 30,
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nicht mehr erfolgversprechend oder der geschädigten Person nicht mehr zumutbar.

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