Die besonderen Leistungen im Einzelfall unterstützen Personen, die nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen zu sichern.
Voraussetzung hierfür ist der Zusammenhang zwischen Schädigungsfolge und finanzieller Hilfsbedürftigkeit.
Besondere Leistungen der Sozialen Entschädigung sind unter anderem
- Leistungen zum Lebensunterhalt,
- Leistungen zur Förderung einer Ausbildung,
- Leistungen zur Weiterführung eines Haushaltes,
- Leistungen in sonstigen Lebenslagen.
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