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Krankenbehandlung und Pflegeleistungen

Letzte Aktualisierung: 11.02.2025

Für anerkannte Schädigungsfolgen haben Geschädigte Anspruch auf Krankenbehandlung und Pflegeleistungen der Sozialen Entschädigung.

Zu den Leistungen der Krankenbehandlung gehören unter anderem

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlungen,
  • Krankenhausbehandlung,
  • Psychotherapie,
  • Leistungen der medizinischen Rehabilitation,
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, und Heilmitteln.

Die Leistungen richtet sich dabei nach den Vorschriften der gesetzlichen Krankenkassen, unabhängig davon ob die geschädigte Person gesetzlich krankenversichert ist oder nicht. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten von dort ihre Leistungen. Alle anderen Geschädigten wählen eine Krankenkasse aus.

Die Hilfsmittelversorgung richtet sich nach dem Recht der gesetzlichen Unfallkasse und wird von der jeweiligen Unfallkasse des Landes erbracht.

Abweichend vom Recht der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es einige Besserstellungen, wie zum Beispiel der Wegfall der Eigenbeteiligung bei Medikamenten.

Darüber hinaus werden weitere Leistungen erbracht, wie zum Beispiel

  • Krankengeld der Sozialen Entschädigung
  • Errichtung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von Krankengeld der Sozialen Entschädigung
  • Übernahme von Reisekosten, die in Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung anfallen

Voraussetzung für die Erbringung von Pflegeleistungen ist der Zusammenhang zwischen Schädigungsfolge und Pflegebedürftigkeit.

Grundsätzlich orientieren sich das Verfahren zur Pflegegradermittlung sowie die Leistungen an der Gesetzlichen Pflegeversicherung, teilweise gehen die Leistungen jedoch darüber hinaus.

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