Geschädigte nach dem SGB XIV können monatliche Entschädigungszahlungen erhalten. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem Grad der Schädigungsfolge (GdS), der durch das Landesamt für soziale Dienste festgestellt wird.
Die monatliche Entschädigung wird ab einem Grad der Schädigung von 30 gezahlt. Die Entschädigungshöhe ist abhängig von dem festgestellten Grad der Schädigung.
Hinterbliebene, wie Witwen, Witwer oder Waisen können ebenfalls monatliche Entschädigungszahlungen in unterschiedlicher Höhe erhalten.
Die Höhe der monatlichen Entschädigungszahlen wird jährlich durch den Gesetzgeber angepasst. Die aktuellen Leistungshöhen finden Sie hier
Statt monatlicher Entschädigungszahlungen können für Geschädigte beziehungsweise für Witwen, Witwer und Partner eheähnlicher Lebensgemeinschaften auch Abfindungen gezahlt werden. Mit Zahlung der Abfindung sind dann die Ansprüche auf die monatliche Entschädigungszahlung für 5 Jahre bei Geschädigten und insgesamt bei Witwen, Witwern und Partnern eheähnlicher Lebensgemeinschaften abgegolten.
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