Teilhabeleistungen sollen es den Berechtigten ermöglichen, am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen.
Zu den Teilhabeleistungen der Sozialen Entschädigung gehören
- Teilhabe am Arbeitsleben,
- Teilhabe an Bildung,
- Soziale Teilhabe,
- flankierende unterhaltssichernde Leistungen,
- ergänzende Leistungen.
Ein Anspruch auf Teilhabeleistungen der Sozialen Entschädigung besteht, wenn der Bedarf an der Teilhabeleistung durch die Schädigung entstanden ist. Dabei ist die Bewilligung von Teilhabeleistungen nicht vom Bezug von sonstigen Entschädigungsleistungen abhängig.
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