Traumaambulanzen gehören zu den Schnellen Hilfen des Sozialen Entschädigungsrechts.
Hier erhalten Menschen, die ein Trauma im Zusammenhang mit einer Gewalttat erlitten haben, schnell psychotherapeutische Unterstützung und Beratung.
Ziel ist es, das Entstehen oder die Verschlimmerung einer psychischen Gesundheitsstörung als Folge der Gewalttat zu verhindern.
Eine Antragstellung ist spätestens nach den ersten beiden Sitzungen notwendig. Er kann ebenfalls mit Hilfe der Traumaambulanz gestellt werden.
Den Antrag finden Sie hier.
Übernommen werden zunächst die Kosten für fünf Sitzungen bei Erwachsenen und acht Sitzungen bei Kindern und Jugendlichen.
Falls erforderlich, können die Kosten für bis zu 10 weitere Sitzungen übernommen werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Traumaambulanz ist, dass Betroffene sie innerhalb von 12 Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder Kenntnis davon aufsuchen. Bei länger zurückliegenden Ereignissen, die zu einer akuten psychischen Belastung geführt haben, kann die Traumaambulanz ebenfalls innerhalb von 12 Monaten nach Auftreten der Krise aufgesucht werden.
Die erforderlichen Fahrtkosten von Betroffenen und notwendigen Begleitpersonen zur Traumaambulanz können ebenfalls erstattet werden.
Die Traumaambulanzen stehen Betroffenen, Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden offen.
Bei Fragen rund um das Thema Traumaambulanzen wenden Sie sich gerne an uns.
Ansprechpartner finden Sie hier
Auf dieser Karte sind die Standorte der Traumaambulanzen in Schleswig-Holstein eingezeichnet.
Die Kontaktdaten und Sprechstunden der Traumaambulanzen finden Sie dort ebenfalls.