Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Haselmäuse starten.
Letzte Aktualisierung: 24.01.2025
Im Frühjahr 2024 beginnt die Umsetzung von ersten vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion (sogenannte CEF-Maßnahmen / continous ecological funktionality). Bei den Maßnahmen handelt es sich um die Pflanzung eines Laubwaldes und um die Anlage von Knicks. Die Pflanzen auf den Knickwällen müssen in der Regel drei Vegetationsperioden wachsen, um ihre Wirksamkeit als Ersatz-Lebensraum für die Haselmäuse zu entfalten.
Februar 2024: Beginn der Erdarbeiten zur Erstellung der Knickwälle und des Grabens am Sommerpostweg.
Die für die Knickwälle benötigten Erdmassen werden durch die Öffnung eines zurzeit verrohrten Gewässers gewonnen. Dazu wird ein Graben als zukünftiger Gewässerlauf hergestellt, dieser wird auf der gleichen Ausgleichsfläche wie die neuen Knicks angelegt.
Begonnen wird im Februar zunächst mit den Erdarbeiten: Aushub und Herstellung des Grabenprofils sowie das Aufsetzen der Knickwälle. Im Anschluss erfolgen im März und April die Pflanzarbeiten sowohl auf den Knickwällen, als auch auf der zukünftigen Waldfläche.
Weitere CEF-Maßnahmen folgen voraussichtlich im Herbst 2024.
Erst wenn die Funktionsfähigkeit der CEF-Maßnahmen nach drei Vegetationsperioden gegeben ist, kann die Umsiedlung beziehungsweise Abwanderung der Haselmäuse erfolgen und mit dem Bau der Trasse in diesem Bereich begonnen werden.
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