maximal zulässige Geschwindigkeit: 70 Stundenkilometer für PKW, 60 Stundenkilometer für LKW
Gefahrguttransporte: Durchfahrtsverbot für alle gefährlichen Güter (Tunnelkategorie E)
Beleuchtung: 331 Deckenleuchten, davon 187 in der West- und 144 in der Oströhre
Sicherheitstechnik
Leitstand, durchgehend besetzt
22 Feuerlöscher pro Röhre
Fluchtschleusen/Notausgänge: zwei je Tunnelröhre
Notrufnischen: sieben je Tunnelröhre sowie zwei an den Anfängen der Trogbereiche
Gesamtlänge der Kabel der Sicherheitstechnik: 140 Kilometer
Gesamtzahl der Überwachungskameras: 100
Brandmelder: Automatischer Linienbrandmelder als deckengeführtes Sensorkabel, das auf Temperaturanstieg reagiert
Strahlventilatoren: je Tunnelröhre vier Paare
Lautsprecheranlage (nach RATB erforderlich)
Auslösung der Höhenkontrolle bei 4,20 Meter
Bauwerk
Senkkasten Querschnitt: 140 Meter
Fahrbahnbreite: 6,80 Meter
maximale Längsneigung: 4 %
lichte Höhe: niedrigste Stelle 4,27 Meter
geschlossene Rampenstrecke: zweimal 250 Meter
Länge insgesamt (Tunnel, Raster und Trogbauwerke): 1.278 Meter
davon
geschlossene Strecke (Röhrenlänge): 640 Meter
offene Rampenstrecke Nordseite: 252 Meter
offene Rampenstrecke Südseite: 226 Meter
Adaptionsstrecke: zweimal 80 Meter
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