Kanaltunnel: Einführung der Optimierungsstufe 2 sowie neuer Tatbestände
Letzte Aktualisierung: 08.04.2025
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hat heute (8. April 2025) am Kanaltunnel in Rendsburg die Einführung der Optimierungsstufe 2 der Höhenkontrollen am Kanaltunnel angekündigt. Die Test der Soft- und Hardware sind abgeschlossen und ausgewertet. Ab 9. April soll an drei von vier Zufahrten des Kanaltunnels nur noch die von der Höhenkontrolle betroffene Fahrspur gesperrt werden. In Fahrtrichtung Nord wird dann beispielsweise nur die Zufahrt von der B 202 oder die B 77 gesperrt. In Fahrtrichtung Süd ist aus Sicherheitsgründen eine Einführung der Optimierungsstufe 2 auf der B 77 von Norden kommend nicht möglich, sehr wohl aber auf der Zufahrt aus Rendsburg kommend.
Die Einführung zweier neuer Tatbestände in den Bußgeldkatalog, soll ebenfalls dazu beitragen, Auslösungen der Höhenkontrollen zu reduzieren. Für „flatternde Planen“ sowie zu hohe Fahrzeuge beziehungsweise Ladungsträger werden zukünftig 160 Euro Bußgeld fällig. Christoph Köster (LBV.SH-Geschäftsbereichsleiter Straßenerhaltung) begrüßt dies: „Der LBV.SH dankt der Landespolizei für den Einsatz zur Schaffung der neuen Auffangtatbestände. Die zusätzlichen Ahndungsmöglichkeiten und die Höhe der Bußgelder werden hoffentlich dazu beitragen, dass Lkw vor Fahrtantritt gründlicher als bisher auf die Einhaltung der StVO-Vorgaben vorm Durchfahren des Tunnels geprüft werden.“
Als weitere Maßnahme zur Reduzierung von Sperrungen auf Grund der Auslösung der Höhenkontrolle plant der LBV.SH einen Pilotversuch mit einer Vorhöhenkontrolle. Ziel ist es, verkehrswidrig hohe Fahrzeuge frühzeitiger abzuleiten. Dadurch soll die Anzahl der Höhenkontrollauslösungen weiter reduziert werden. Für einen erfolgreichen Versuch müssen mindestens 70 Prozent der Höhenkontrollen-Auslösungen auf der B 77 vermieden werden können. Genauere Angaben zum Start des Pilotversuchs kann der LBV.SH erst nach Auftragserteilung in Abstimmung mit der ausführenden Firma geben.
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Weiterhin reduzierte Höchstgeschwindigkeit
Der Verkehrsversuch mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 Stundenkilometer und die Geschwindigkeitsüberwachung auf der B 77 zeigen nachweislich Wirkung. Daher wird die Tempo-Reduzierung auf Anordnung des Kreises bis zur Realisierung und Evaluierung des Vorhöhenkontrollen-Pilotenprojekts fortgeführt. Gleichzeitig plant der LBV.SH die Einrichtung einer dauerhaften Geschwindigkeitsüberwachung, da aus Sicherheitsgründen die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine notwendige Voraussetzung für den Einsatz der Optimierungsstufe 2 darstellt.
LBV.SH-Erhaltungschef Christoph Köster verwies vor Ort auf die bisherigen Erfolge: „Im Vergleich zum Herbst 2024 konnte die Zahl der durchschnittlichen wöchentlichen Auslösungen von acht auf aktuell vier reduziert werden.“„Die Verkürzung der Sperrzeit nicht betroffener Fahrbahnen von 25 Minuten auf derzeit rund drei Minuten, ist zudem ein gutes Ergebnis der ersten Optimierungsstufe“, ergänzte Susan Müller, LBV.SH-Geschäftsbereichsleiterin Straßenbetriebsdienst. Auf den Erfolg ruhe sich der Landesbetrieb aber nicht aus, sondern plane weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation am Tunnel.
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