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Schleswig-Holstein

Grünstreifen (Bankett)



Letzte Aktualisierung: 20.06.2024

Straßenwärter des LBV.SH bei der Pflege eines Grünstreifens.
Ein Straßenwärter des LBV.SH bei der Bankettpflege.
Eine Straßenwärterin und zwei ihrer Kollegen bessern ein Bankett aus.

Welche Funktion hat der Grünstreifen beziehungsweise das Bankett?

Das Bankett dient der Unterbringung der Straßenausstattung wie Verkehrszeichen, Leitpfosten, Schutzplanken. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es für abkommende Fahrzeuge standfest herzustellen. Neben Anforderungen an der Standfestigkeit bestehen auch Anforderungen an der Durchlässigkeit des Bodens, da durch das Oberflächenwasser von den Fahrbahnen im Bereich des Banketts eingetragene Schadstoffe möglichst zurückgehalten werden sollen.

Wer ist für die Pflege des Banketts zuständig?

Grundsätzlich ist für die Pflege des gesamten Straßenkörpers der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. Sofern der Bund für die Bundesstraßen, das Land für die Landesstraßen und die Kreise Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Rendsburg-Eckenförde, Plön, Dithmarschen, Ostholstein und Stormarn für die Kreisstraßen Straßenbaulastträger sind, obliegt diese Aufgabe dem LBV.SH und wird durch die Straßenmeistereien des LBV.SH wahrgenommen.

Wird das Bankett durch Dritte, etwa bei der Verlegung von Versorgungskabeln oder bei der Durchführung von Schwertransporten, beschädigt, so haben die Verursacher das Bankett wiederherzustellen. Voraussetzung für solche Arbeiten sind Genehmigungen des LBV.SH mit Auflagen, deren Einhaltung von den Straßenmeistereien überprüft wird.

Welche Arbeiten werden zur Pflege des Banketts durchgeführt und wie oft?

Zur Pflege des Banketts gehören das Mähen, Reprofilierungsarbeiten, Bankettfräsarbeiten, das Einbauen von Bankettmaterial und nicht zuletzt das Einsammeln von Abfällen.

Die Häufigkeit der Pflege des Banketts entlang von Straßen hängt von verschiedenen Faktoren ab wie beispielsweise Verkehrsaufkommen, Witterungsbedingungen, besonderen Beanspruchungen wie etwa Schwertransporte. Ebenso führen zu gering bemessene Straßenquerschnitte zu einem Überfahren des Banketts. Dies führt dann zu Verdrückungen, Absätzen zwischen Fahrbahn und Bankett.

Die Pflegearbeiten werden von den Straßenmeistereien in Abhängigkeit von Verkehrsaufkommen und Zustand der Straße durchgeführt.

Welche Vorschriften sind für die Pflege des Banketts maßgebend?

Dies hängt von der Art der Pflegearbeiten ab:

  • Beim Mähen sind das „Merkblatt für den Straßenbetriebsdienst, Teil: Grünpflege, Ausgabe 2006“ und das „Leistungsheft des Bundes“ mit dem Leistungsbereich Grünpflege („Arbeitskatalog“) zu beachten.
  • Bei Reprofilierungsarbeiten, Bankettfräsarbeiten, Einbauen von Bankettmaterial sind die „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL)“ und die „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV E-StB“ einzuhalten.
  • Für das Einsammeln von Abfall gibt es die „Hinweise zur Abfallentsorgung im Straßenbetriebsdienst“ (FGSV, 2015), und das „Leistungsheft des Bundes“ mit dem Leistungsbereich Reinigung („Arbeitskatalog“).


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