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Was bedeutet Ortsdurchfahrt

Letzte Aktualisierung: 12.03.2024

Ein weißes Schild am Straßenrand auf dem in Schwarz OD steht.
Ein Schild zur Markierung einer Ortsdurchfahrt.
Ein weiß angemalter Stein auf dem in Schwarz OD steht.
Ortsdurchfahrten können auch durch Steine markiert werden.

Was bedeuten die OD-Schilder oder -Steine, die an manchen Straßen am Ortseingang zu sehen sind?

Weiße Schilder oder Steine mit der Aufschrift OD markieren eine sogenannte Ortsdurchfahrt. Sie ist Teil einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße und liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Sie dient der direkten Erschließung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes.

Rechtlich wird die Bedeutung einer Ortsdurchfahrt durch das Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG SH für Landes- und Kreisstraßen) und das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) definiert. Die straßenrechtliche Ortsdurchfahrt ist nicht zu verwechseln mit der verkehrsrechtlichen Ortslage (gelbe Ortstafeln, Verkehrszeichen 310). Diese richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Welche Konsequenzen sind damit für Gemeinde, Kreise, Land und Bund verbunden?

In einer festgesetzten Ortsdurchfahrt kann die direkte Erschießung von Grundstücke über die jeweilige Bundes-, Landes- oder Kreisstraße (sogenannte klassifizierte Straßen) genehmigt werden. Die notwendigen Erlaubnisse hierfür erteilt die jeweilige Kommune. Auch gibt es keine Anbauverbotszone. Das heißt, dass Garagen etwa direkt an der Grundstücksgrenze zur Straße errichtet werden dürfen, sofern andere Vorschriften dies nicht untersagen. Außerhalb einer festgesetzten Ortsdurchfahrt dagegen ist es normalerweise nicht erlaubt, Hochbauten jeder Art innerhalb einer Anbauverbotszone von 20 Meter neben dem Fahrbahnrand zu errichten. Werbetafeln beispielsweise gelten nach StrWG und FStrG als Hochbauten. Daher sind legal errichtete Werbeanlagen an Straßen nur innerhalb einer OD zu finden.

Die festgesetzte Ortsdurchfahrt regelt aber auch die Straßenbaulast von Straßenteilen: Geh- und Radwege, die nicht über die Ortsdurchfahrts-Grenzen hinausgehen, Parkstreifen an Straßen sowie die Einrichtungen zur Straßenentwässerung befinden sich nach StrWG in der Baulast der Kommune. Die Baulast umfasst alle Aufgaben zum Bau und zur Unterhaltung der Straßenteile. Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern sind auch Baulastträger für die Fahrbahnen und Radwegen an Landes- und Kreisstraßen. Bei Bundesstraßen liegt die Grenze bei 80.000 Einwohnern. Beispiele sind hier unter anderem Lübeck und Kiel.

Wer legt fest, wo die Steine genau stehen und wovon hängt das ab?

Die oberste Landesstraßenbaubehörde (in SH der LBV.SH) im Benehmen mit der jeweiligen Kommune.

Warum sind diese nur vereinzelt und nicht an jeder Ortsdurchfahrt zu finden? 

Voraussetzung für die Festsetzung ist eine geschlossene Ortslage (beidseitig geschlossene Bebauung). Diese ist nicht immer gegeben.

Gibt es bei OD-Schildern Sonderzeichen?

Ja. Der Erschließungsbereich (E) überwiegt hierbei deutlich. Soweit es sich um einen reinen Erschließungsbereich handelt (>99 % aller Fälle) wird auf die zusätzliche Kennzeichnung verzichtet.  Ein Verknüpfungsbereich (V) ist eher selten anzutreffen. Dann wird zwischen OD-E und OD-V unterschieden und die Kennzeichnungen verwendet.

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