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Schleswig-Holstein

Betretungserlaubnis

Bekanntmachung der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck

Baumaßnahme: B 5 / B 209 Elbquerung bei Lauenburg mit Ortsumgehung

Letzte Aktualisierung: 23.05.2025

Vermessungstechnische Vorarbeiten, Bestandsaufnahme (Kartierung) für den Landschaftspflegerischen Begleitplan und Bodenuntersuchungen auf Grundstücken gem. § 16 a Bundesfernstraßengesetz

Die Bundesrepublik Deutschland – Straßenbauverwaltung – beabsichtigt den Bau der Ortsumgehungen Lauenburg im Zuge der Bundesstraßen B 5 und B 209 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit durchzuführen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 17.02.2025 bis zum 31.12.2027 Vorarbeiten durchzuführen, unter anderem folgende:

Vermessungsarbeiten:

Ab dem 17.02.2025 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von

  • Überprüfung, Erkundung, Vermarkung und Beobachtung des geodätischen Grundlagennetzes
  • Vermessungsarbeiten im Festpunktfeld
  • Ortsbesichtigung, Geländeerfassung und Absteckungsarbeiten
  • Kurzfristigem Aufhalten von Fluchtstäben, Nivellierlatten und Reflektorstäben mit Messprismen zur Anvisierung mit entsprechenden Messinstrumenten
  • Temporäres Kennzeichnen von Mess-Arbeitspunkten
  • Kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten
  • Vorübergehendem Einschlagen oder Eingraben von Vermarkungen und/oder Höhenfestpunkten
  • Anlage von Sondernetzen mit dauerhafter Vermarkung (Rohrfestpunkte) für den Zeitraum der Bauvorbereitung, Bauüberwachung und Baunachbereitung

Nach Möglichkeit werden die Festpunkte des geodätischen Grundlagennetzes und die Festpunkte der Sondernetze außerhalb der Bewirtschaftungszeit der landwirtschaftlichen Flächen angelegt. In Einzelfällen erfolgt eine Absprache mit den Grundstückseigentümern bzw. Grundstückspächtern

Bestandsaufnahme (Kartierung) für den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP):

  • Ab dem 17.02.2025 Betreten der Grundstücke zur Erfassung der Schutzgüter, z.B. Flora und Fauna.

Bodenuntersuchungen:

Ab dem 17.02.2025 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von

  • Erkundungsarbeiten
  • Vorübergehender örtlicher Kennzeichnung von Bohransatz- und Arbeitspunkten
  • Kleinbohrungen, Bohrungen, Drucksondierungen und zur Errichtung und Beobachtung von Grundwassermessstellen für den Zeitraum der Voruntersuchung, der Baudurchführung und der Nachuntersuchung
  • Pumpversuchen in zuvor hergestellten Brunnen
  • Einrichtung und Ablesen von Grundwassermessstellen

Zur Durchführung der Bohrungen ist teilweise das Befahren der Grundstücke mit geländegängigen Fahrzeugen erforderlich.

Die Bohrlöcher werden wieder verfüllt.

Die Grundstücke folgender Flure können betroffen sein:

Mecklenburg-Vorpommern

FlurGemarkungGemeinde
4Horst an der ElbeNostorf


Ein Übersichtslageplan der betroffenen Flure ist unter www.schleswig-holstein.de/elbquerung-lauenburg zu finden.

Bei Unklarheiten in Bezug auf die betroffenen Grundstücke steht Ihnen Frau Heitmann unter der Telefonnummer 0451/371-2168, per Mail unter oder Frau Brinkmann unter der Telefonnummer 0451/371-2274 oder per Mail unter .de zur Verfügung.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese gemäß Bundesfernstraßengesetz (§ 16 a (FStrG)) zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögungsnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein auf Antrag die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.

Rechtsmittelbelehrung für die Bekanntmachung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 31 Tagen Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein im Standort Lübeck, Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck, zu erheben; die Frist ist auch gewahrt, wenn der Einspruch beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel, erhoben wird.

Lübeck, den 15.02.2025

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Standort Lübeck

Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck

gez. Scheil

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