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Erlass zur Umsetzung neuer digitaler Unterrichtskonzepte an berufsbildenden Schulen (hier Verlängerung für das Schuljahr 2024/25)

Erlass zur Umsetzung neuer digitaler Unterrichtskonzepte an berufsbildenden Schulen (hier Verlängerung für das Schuljahr 2024/25)

Letzte Aktualisierung: 02.09.2024

Die durch das EFRE-React-Programm geförderten berufsbildenden Schulen einschließlich RBZ können im Schuljahr 2024/25 Projekte zur technischen und konzeptionellen Vorbereitung des Distanzlernens mit digitalen Medien durchführen.

Die im Rahmen der Projekte finanzierten Investitionen erfordern die Ausgestaltung und Entwicklung neuartiger Lehr-Lernarrangements, sodass innovative Lernumgebungen und Lernsituationen geschaffen werden, die anschließend versuchsweise umgesetzt und evaluiert werden. Die Ergebnisse sollen sodann landesweit in Form von Fortbildungen multipliziert werden. 

Darüber hinaus können auch weitere berufsbildende Schulen einschließlich RBZ mit Genehmigung der oberen Schulaufsicht ähnliche Projekte zur Entwicklung und Erprobung digitaler Lernformen in Präsenz oder Distanz durchführen.

Ziel ist die Entwicklung synchroner digitaler Lernangebote (Augmented und Virtual Reality, Simulationsgestütztes Lernen u. ä.), die auch innerhalb des Regelunterrichtes erprobt werden dürfen. Der Einsatz asynchroner digitaler Lernangebote in Distanz ist ausschließlich als Ergänzung, z.B. zur Nachholung im Falle versäumten Unterrichtes (z.B. bei Erkrankung), zulässig. Ein regelmäßiger, regelhafter Unterricht, der den Präsenzunterricht z.B. an festen Tagen oder in einzelnen Fächern vollständig ersetzt, ist dabei nicht zulässig. Die Erprobung von digitalen Lernangeboten darf 33 % der regulären Unterrichtszeit bzw. der Stundentafel im jeweiligen Bildungsgang nicht überschreiten. Zusatzunterrichte zur Erreichung höherer Schulabschlüsse im jeweiligen Bildungsgang sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Ein Projektbezug ist herzustellen und Voraussetzung. Eine pädagogische Begleitung der Erprobung ist obligatorisch und wird durch die Medienberatungen des Dezernates 4/LSBB des SHIBB, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen, angeboten. Eine wissenschaftliche Begleitung wird über die Educational Engineers der berufspädagogischen Institute der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und der Europa-Universität Flensburg (EUF) im Rahmen des Landesprogramms „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ angeboten. Das Dezernat 4 des SHIBB koordiniert die Kontakte mit den Educational Engineers und die Unterstützungsangebote. Die Personen an den Schulen, die im Rahmen der EFREProjekte Entlastungsstunden zum Zwecke der Medienberatung erhalten haben, fungieren hierbei als Schnittstellen. Auf der Basis der Durchführung der Konzepte können erste Ergebnisse ausgewertet und in Form entsprechender Fortbildungsveranstaltungen multipliziert werden. 

Der in § 4a Abs. 1 SchulG festgelegte Rahmen ist zu beachten.

Mit der finalen Veröffentlichung der neuen Fassung des §4a SchulG sowie der entsprechenden Änderungen der Schulartenverordnungen verliert dieser Erlass seine Gültigkeit, spätestens jedoch zum 31.7.2025.

Gez. Jörn Krüger

Direktor

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