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Schleswig-Holstein

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger /-in (ehemals: Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger)

Das Sachgebiet Gesundheitsberufe ist für die Organisation und Durchführung von Prüfungen für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/den Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers zuständig. Im Einzelnen gehören hierzu folgende Tätigkeitsbereiche:

Letzte Aktualisierung: 21.02.2024

• Schulanerkennung und Schulaufsicht über die staatlich anerkannten Schulen, z. B. in Beschwerdefällen
• Zulassungsverfahren für die Prüfungen
• Zeugnis- und Urkundenerteilung / Rücknahme und Widerruf von Berufserlaubnissen
• Verkürzungsanträge
• Schulwechsel
• Zweitschriften (Merkblatt) + Erklärung
• EU-Bescheinigungen / Bescheinigungen zur Registrierung im Ausland (Merkblatt)

Ausbildung

Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Grundsätzlich muss eine Antragstellerin/ein Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" erteilt werden kann:
1. Sie/Er darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
2. Sie/Er darf nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet sein.
3. Sie/Er muss über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit in Bezug auf den Inhalt und den Umfang der Ausbildungen bestehen. Außerdem muss die ausländische Ausbildung staatlich geregelt sein.
Die deutsche Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil umfasst.
Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht in fachspezifischen Fächern von 2.100 Stunden und einer praktischen Ausbildung von 2.500 Stunden. Die genauen Inhalte sind der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) zu entnehmen.

Ansprechpartnerin

Britta Bluhm
Telefon: 0431 988-9761

Weiterbildung

Lana Warfia
Telefon: 0431 988-9763

Kontakt

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Sachgebiet 21 - Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Email:

Telefon: 0431 988-9760
Telefax: 0431 988-640-9760

Ausländische Anerkennung

Kontakt

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Sachgebiet 21 - Anerkennung Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Petra Mildner
Telefon: 0431 988-9765

Telefax: 0431 988-640-9765



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