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Schleswig-Holstein

Technische /-r Assistent /-in in der Medizin (MTA)

Das Sachgebiet Gesundheitsberufe ist für die Organisation und Durchführung von Prüfungen für die medizinisch-technische Assistentin/den medizinisch-technische Assistenten zuständig. Im Einzelnen gehören hierzu folgende Tätigkeitsbereiche:

Letzte Aktualisierung: 21.02.2024


• Schulanerkennung und Schulaufsicht über die staatlich anerkannten Schulen, z. B. in Beschwerdefällen
• Zulassungsverfahren für die Prüfungen
• Zeugnis- und Urkundenerteilung / Rücknahme und Widerruf von Berufserlaubnissen
• Verkürzungsanträge
• Schulwechsel
• Zweitschriften (Merkblatt) + Erklärung
• EU-Bescheinigungen / Bescheinigungen zur Registrierung im Ausland (Merkblatt)

Ausbildung

Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Grundsätzlich muss eine Antragstellerin/ein Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "medizinisch-technische Assistentin/medizinisch-technischer Assistent" erteilt werden kann:
1. Sie/Er darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
2. Sie/Er darf nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sein.
3. Sie/Er muss über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit in Bezug auf den Inhalt und den Umfang der Ausbildungen bestehen. Außerdem muss die ausländische Ausbildung staatlich geregelt sein.
Die deutsche Ausbildung als medizinisch-technische Assistentin/medizinisch-technischer Assistent dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil umfasst.
Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht in fachspezifischen Fächern und einer praktischen Ausbildung. Im Bereich "Labor" sind es 3.170 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und 1.230 Stunden praktische Ausbildung. Im Bereich "Radiologie" sind es 2.800 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und 1.600 Stunden praktische Ausbildung. Die genauen Inhalte sind der Anlage 1 bzw. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die technische Assistenz in der Medizin (MTA-APrV) zu entnehmen.

Ansprechpartnerinnen

Schulangelegenheiten

Petra Mildner
Telefon: 0431 988-9765

Telefax: 0431 988-640-9765

ausländische Anerkennung

Karen Katschke
Telefon: 0431 988-9762



Kontakt

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Sachgebiet 21 - Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Email:

Telefon: 0431 988-9760
Telefax: 0431 988-640-9760

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