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Schleswig-Holstein

Pharmazeutisch-technische /r Assistent /-in (PTA)

Das Sachgebiet Gesundheitsberufe ist für folgende Bereiche für die Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischen Assistent zuständig. Im Einzelnen gehören hierzu folgende Tätigkeitsbereiche:

Letzte Aktualisierung: 25.04.2025


• Zweitschriften-Urkunde (Merkblatt) + Erklärung
• EU-Bescheinigungen / Bescheinigungen zur Registrierung im Ausland (Merkblatt)

Für die anderen Fragen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Ausbildung

Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Grundsätzlich muss eine Antragstellerin/ein Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA)" erteilt werden kann:
1. Sie/Er darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
2. Sie/Er darf nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sein.
3. Sie/Er muss über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit in Bezug auf den Inhalt und den Umfang der Ausbildungen bestehen. Außerdem muss die ausländische Ausbildung staatlich geregelt sein.
Die deutsche Ausbildung der Pharmazeutisch-technischen Assistentin/des Pharmazeutisch-technischen Assistenten besteht aus einem zweijährigen Lehrgang, einem Praktikum von 160 Stunden in einer Apotheke, einer Ausbildung in Erster Hilfe von 8 Doppelstunden außerhalb der schulischen Ausbildung und einer praktischen Ausbildung von 6 Monaten in der Apotheke und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil umfasst.
Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht in fachspezifischen Fächern von 2.600 Stunden und einer praktischen Ausbildung von 6 Monaten in einer Apotheke. Die genauen Inhalte sind der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen/Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) zu entnehmen.

Ansprechpartnerin

Kontakt

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Sachgebiet 21 - Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Email:

Telefon: 0431 988-9760
Telefax: 0431 988-640-9760

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