Uns wurde zugetragen, dass es hier in Schleswig-Holstein, aber auch im gesamten Bundesgebiet Bildungseinrichtungen gibt, die – zum Teil finanziert über Bildungsgutscheine – Kurse in der „Altenpflegehilfe“ anbieten.
In der Tat sind die Angebote und die entsprechenden Zertifikate/Zeugnisse, insbesondere für die Betriebe und die Teilnehmenden offenbar nicht ganz unproblematisch.
Kritisch ist es vor allem dort, wo verschiedenen Berufs/Weiterbildungsbezeichnungen irreführend sind oder zu Verwechslungen führen können und für die Versorgungseinrichtungen und die Teilnehmenden der Eindruck entsteht, die Angebote führen zu besonderen Befugnissen der Erlaubnis/Zertifikatsinhaber*innen. Die uns vorgelegten Zertifikate und Angebote unterscheiden sich erheblich.
Es gibt Angebote, die klar ausgewiesen sind, etwa jene zur Qualifizierung als Betreuungskraft nach §53 b SGB XI mit einer Dauer von 9 Wochen, aber auch Angebote als „Pflegehelfer“ im Umfang von 480 UE Theorie und 160 Std. Praktikum oder ausweislich der uns vorliegenden Zeugnisse sogar 700 UE Theorie und 900 Stunden Praxis.
Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen und mit der Bitte diese Informationen weiterzugeben, hier noch einmal der Hinweis:
- Es handelt sich dabei nicht um Ausbildungen als Altenpflegehelfer*in gem. Landesverordnung über die Berufe in der Pflegehilfe (PflHBVO).
- Diese werden ausschließlich bei staatlich anerkannten Pflegeschulen durchgeführt.
- Bei Nachfragen nehmen Sie gern Kontakt zu Herrn Dr. Thomas Gurr auf