KIEL. Zum Schutze des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerks Kuden (Kreis Dithmarschen) ist vom Umweltministerium Schleswig-Holstein die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes vorgesehen. Das geplante Gebiet, das eine Fläche von rund 1.110 Hektar aufweist, liegt zwischen Kuden und Frestedt. In diesem Bereich wird das Grundwasser neugebildet, das vom Wasserwerk Kuden für die Trinkwasserversorgung gewonnen wird.
In den zurückliegenden Jahren wurden hierzu umfangreiche Voruntersuchungen vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) und von Ingenieurbüros durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen, die genaue Lage des geplanten Schutzgebietes und die vorgesehenen Regelungen der Schutzgebietsverordnung sollen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Zu dieser Veranstaltung lädt das Umweltministerium interessierte Bürgerinnen und Bürger am Freitag, den 29. April 2022 um 9.00 Uhr in die Halle 22 im Dithmarsenpark 9, 25767 Albersdorf, ein. Der Einlass für Gäste erfolgt ab 8:30 Uhr, eine Anreise soll möglichst bis 8:50 Uhr erfolgen. Die an diesem Tag gültigen Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus sind einzuhalten. Wir werden die örtliche Presse kurzfristig vor dem Termin darüber informieren. Zusätzlich können die Informationen der Internetseite des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt,Natur und Digitalisierung (MELUND) entnommen werden: www.schleswig[1]holstein.de/Grundwasseraktuell. Vertreterinnen und Vertreter aus dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), den Ingenieurbüros und dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) werden die aktuellen Planungen erläutern und Fragen beantworten. Mit dieser Veranstaltung soll die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend, bereits vor Einleitung eines gesetzlich vorgeschriebenen förmlichen Verfahrens, über das geplante Vorhaben informiert werden, so dass bereits im Vorwege Anregungen und Bedenken geäußert werden können. Das eigentliche wasserrechtliche Verfahren wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden alle Gutachten und Planungsgrundlagen sowie der Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung vor Ort ausgelegt. Betroffene können dann die Unterlagen einsehen und mögliche Einwendungen gegen den Verordnungsentwurf erheben.
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