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Kernkraftwerk Brunsbüttel: Fehler in Betriebsvorschrift


Letzte Aktualisierung: 14.04.2022

BRUNSBÜTTEL/KIEL. Bei der Überarbeitung einer Betriebsvorschrift für die Transport-Bereitstellungshalle II des Kernkraftwerks Brunsbüttel durch die Betreiberorganisation Vattenfall kam es zu einem ungewollten Wegfall eines Textabsatzes. Der Absatz hat ausschließlich erläuternden Charakter und steht im Zusammenhang mit der Alarmierung von Betriebspersonal über die Lautsprecheranlage. Die Abweichung im Betriebsreglement ist von behördlich beauftragten Sachverständigen bei ihren aufsichtlichen Prüfungen erkannt worden. Auswirkungen für die Sicherheit von Personen oder Sacheinrichtungen gab es nicht. Die Unterlage wird revidiert.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Die Vattenfall-Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie "N" (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgemäß gemeldet.

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau. In den zwei Transport-Bereitstellungshallen des stillgelegten Kernkraftwerks Brunsbüttel werden radioaktive Abfälle aus dem Reaktorbetrieb aufbewahrt.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Christina Lerch, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de | außerdem bei Twitter: https://twitter.com/melund_sh | Instagram: https://www.instagram.com/melund_sh/

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