Navigation und Service

Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

Landtag: Nachtragshaushalt 2019 und Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege

Rede von Finanzministerin Monika Heinold anlässlich der 23. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Nachtragshaushalt 2019 und zur Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege am 20.06.2019

 

Letzte Aktualisierung: 20.06.2019

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

wir beraten heute den Nachtragshaushalt 2019 zusammen mit dem Tagesordnungspunkt „Sondervermögen für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege“. Ich möchte mit dem Sondervermögen beginnen.

Hintergrund für das Sondervermögen ist die Pflegeberufsreform. In diesem Rahmen werden nicht nur die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt, sondern auch deren Finanzierung. Das Bundesgesetz legt hierzu fest, dass auf Landesebene ein Ausgleichsfonds in Form eines Sondervermögens zu errichten ist.

Bei den Mitteln, die im Ausgleichfonds verwaltetet werden, handelt es sich in erster Linie um Gelder der Bürgerinnen und Bürger, die entweder über ihre Kranken- und Pflegekassenbeiträge oder als Pflegebedürftige über ihre Einrichtungen die Pflegeausbildung finanzieren. Das Land zahlt ebenfalls als ein Kostenträger mit ein.

Mit dem vorliegenden Landesgesetz schaffen wir die landesrechtliche Grundlage zur Umsetzung des Bundesgesetzes. Das Sondervermögen stellt sicher, dass eine qualitativ hochwertige Pflegeausbildung auskömmlich finanziert wird.

Nun zum zweiten Tagesordnungspunkt: dem von der Landesregierung vorgelegten Nachtragshaushalt 2019. Anlass ist in erster Linie die Dürrehilfe, für die der Bund dem Land zusätzliche Mittel für die Landwirtschaft in Aussicht gestellt hat, unter der Voraussetzung, dass wir als Land den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Das wollen wir mit dem Nachtragshaushalt tun, um die entstandenen Schäden im Sommer 2018 angemessen zu kompensieren. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung als Parlament, da der Betrag die in Paragraf 5, Absatz 2, Haushaltsgesetz festgelegte Summe von 2,5 Mio. Euro  überschreitet.

Neben der Dürrehilfe ist das Wolfsmanagement der zweite Bereich, in dem Handlungsbedarf besteht. Wir wollen ausreichend Mittel für notwendige Ausgleichszahlungen vorhalten und die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter in Wolfspräventionsgebieten noch besser beim Schutz ihrer Herden unterstützen. Insgesamt leben in Schleswig-Holstein rund 200.000 Schafe. Für die Schafe und nicht für den Wolf stellen wir 2 Mio. Euro bereit.

Drittens bilden wir mit dem Nachtragshaushalt 15,7 Mio. Euro Mindereinnahmen aus dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung sowie Einnahmeverbesserungen in Höhe von 20 Mio. Euro ab. Diese Summe setzt sich zusammen aus 19 Mio. Euro Mehreinnahme bei der Feldes- und Förderabgabe und 1 Mio. Euro im Zusammenhang mit der ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel.

Und viertens passen wir die Zinsausgaben an die aktuelle Entwicklung an. Damit gelingt es, unsere Jamaika-Schwerpunkte Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur zu stärken. 8,2 Mio. Euro sind für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur vorgesehen. 3,6 Mio. Euro stehen für das Online-Zugangsgesetz bereit, um die Verwaltung zu digitalisieren und damit effizienter und bürgerfreundlicher aufzustellen. Und 1,9 Mio. Euro steuern wir als Finanzierungsanteil für den Digitalpakt des Bundes bei, damit unsere Schulen zügig von der Förderung profitieren können. All dieses können wir auf den Weg bringen, weil wir den Haushalt 2019 mit Netz und doppeltem Boden aufgestellt haben. Das kommt uns jetzt zu Gute.

Das heute auf dem Tisch liegenden Digitalpaket ist ein wertvoller Baustein zur Modernisierung unseres Landes. Wir wissen, dass weitere Schritte folgen müssen, und wir wissen, dass dieses eine große finanzielle Kraftanstrengung braucht. Und zur Ehrlichkeit gehört auch, zu sagen, dass dieses angesichts der aktuellen Konjunktur- und Haushaltslage eine große Herausforderung ist, weil wir zukünftig erschwerte Bedingungen haben werden.

Mit der Steuerschätzung ist die Einnahmeprognose deutlich gesunken und auch die Bundespolitik nimmt uns Gestaltungsspielraum, indem sie uns ein dickes Ei nach dem anderen ins Nest legt. Umso wichtiger ist es, dass wir uns als Land bei den Ausgaben auf das Wesentliche konzentrieren. Wir müssen das Notwendige mit dem Machbaren verbinden.

Mit dem Nachtragshaushalt schaffen wir es, ohne neue Schulden in die Zukunft unseres Landes zu investieren. Wir helfen unseren Landwirtinnen und Landwirten und investieren in Digitalisierung. Das ist nachhaltig, das ist gut für unser Land, das ist Jamaika.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein