Herr Präsident,
Meine Damen und Herren.
Der Bundesrat wird heute den Weg für entscheidende Maßnahmen des Bundeskonjunkturpakets freimachen. Es ist nicht nur eine formale Unterstützung des Bundesrates, denn die Länder und Kommunen finanzieren dieses Paket mit rund 13 Milliarden Euro mit. Das ist eine Menge Geld. Und dennoch wird auch mein Land zustimmen. Denn auch wir wollen unseren finanziellen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.
Zum einen wollen und müssen wir unserer Wirtschaft helfen, durch diese schwere Krise zu kommen, um Arbeitsplätze zu sichern. Mit Bundes- und Landesmitteln für Liquiditätshilfen, aber auch mit Steuerentlastungen. Dazu wird der steuerliche Verlustrücktrag für das Jahr 2020 erweitert, die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer verschoben, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine beschleunigte degressive Abschreibung ermöglicht, bei der Gewerbesteuer der Freibetrag für Hinzurechnungstatbestände erhöht, und auch die steuerliche Forschungszulage wird ausgeweitet.
Zum anderen – und das ist genauso wichtig – wollen wir die Familien unterstützen: mit dem Kinderbonus, und mit einem erhöhten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Natürlich muss sich ein Konjunkturpaket auch an seiner Praktikabilität und an seiner Wirkung messen lassen.
Und da stellen sich insbesondere bei einer 6-monatigen – also vorübergehenden – Reduzierung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent natürlich viele Fragen. In der Wirtschaft mehren sich die besorgten Stimmen, dass diese Regelung zu einer maximalen bürokratischen Herausforderung wird, und insbesondere bei kleinen Beträgen, wie beispielsweise beim Brötchenkauf, ist es schwer, die Maßnahme überhaupt wirksam umzusetzen.
Das Konjunkturpaket ist der Versuch, pauschal den Konsum anzukurbeln. Ob das gelingt, ist offen. Dennoch werden wir als Land zustimmen. Auch, weil der Bund zugesagt hat, dass er die Kosten voll aus dem Bundeshaushalt zahlen wird. Ich erwarte, dass der Bund zu dieser Zusage steht und uns nicht nur in 2020, sondern auch in 2021 die Kosten erstattet, und dass er dabei ein faires Verfahren wählt!
So richtig es war, dass die Bundesregierung in dieser Krise schnell gehandelt hat, so sehr hätte ich mir gewünscht, dass sich alle Maßnahmen im Grundsatz am Ziel der Nachhaltigkeit orientieren. Diesem Anspruch wird das Bundeskonjunkturprogramm nur in Teilen gerecht. Hier hätte ich mir mehr Ehrgeiz gewünscht, zum Beispiel bei der Weiterentwicklung des EEG, beim Umbau der Autoindustrie oder beim Ausbau des ÖPNV.
Meine Damen und Herren,
Bund und Länder werden für die Konjunkturpakete einschließlich der Steuerrechtsänderungen Milliarden an Krediten aufnehmen. Unsere Kinder und Enkel müssen diese über Jahrzehnte zurückzahlen. Deshalb ist es unsere Verantwortung, damit sorgsam umzugehen und die Mittel schwerpunktmäßig für Innovation und Nachhaltigkeit einzusetzen. Für Digitalisierung und Klimaschutz. Um ihre Zukunft zu sichern.
Das zweite Steuerhilfegesetz erreicht dieses Ziel nur in Teilen. Da wäre deutlich mehr möglich und notwendig gewesen, um die ökologische Transformation unserer Wirtschaft zu unterstützen und um Weichen zu stellen, damit die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen eingehalten werden können. Dennoch stimmt Schleswig-Holstein diesem Paket zu.
In der jetzigen Krise brauchen Familien wie Unternehmungen schnelle Entscheidungen und schnelle Hilfen. Und zumindest das leistet das zweite Steuerhilfegesetz.