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Landtagsrede von Finanzministerin Silke Schneider zum Tagesordnungspunkt 33: Gerechte Vermögensbesteuerung in Deutschland wieder einführen

Letzte Aktualisierung: 25.09.2024

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

ich beginne mit einem Dank für den Antrag von der Oppositionsseite.

In dem Antrag die Situation zutreffend beschrieben, nämlich, dass der klimaneutrale Umbau der Energieversorgung, die Modernisierung der Infrastruktur und des Gesundheitswesens und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums große finanzielle Anstrengungen erfordern.

Und ich bin der Auffassung, dass die starken Schultern, von denen wir viele in unserer Gesellschaft haben, dazu leichter dazu beitragen können die finanzielle Last zu stemmen, als das Gros der Bevölkerung.

Wir müssen aber auch das politische Umfeld berücksichtigen:

Da ist zum einen mein geschätzter Koalitionspartner.

Es ist kein Geheimnis, dass unsere Auffassung zur Vermögensbesteuerung unterschiedlich ausfällt.

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

 

Als Finanzministerin, die neben dem Haushalt auch für die Steuern verantwortlich ist, muss ich auch die Steuerverwaltung im Blick haben.

Insofern sollten wir eine sorgfältige Analyse durchführen.

Das Umfeld, in dem sich die seinerzeitige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bewegte, hat sich geändert:

Bei der Bewertung des Grundvermögens sind die sogenannten Einheitswerte nicht mehr state of the art.

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat aufgezeigt, dass es andere Wege gibt.

Gleiches gilt für die Bewertung von Unternehmensvermögen.

Auslandsvermögen ist keine „black box“ mehr.

Die internationale Zusammenarbeit im Bereich des steuerlichen Auskunftsaustausches hat sich vielfältig weiterentwickelt.

Sind das wirklich noch Argumente, die eine Vermögensbesteuerung per se ausschließen?

Natürlich kann eine Wiedereinführung der Vermögensteuer nicht auf einer 1:1-Übernahme des seinerzeitigen Vermögensteuergesetzes erfolgen.

Vielmehr gilt es zu prüfen, wie das Ziel, dass starke Schultern mehr als Schwache tragen sollen, moderner und zeitgemäßer erreicht werden kann.

Dazu gehört auch die Definition der Vermögenden.

Keiner denkt daran, die Vermögensteuer wieder bei einem Grenzbetrag von 120.000 DM – in Euro gleich ca. 60.000 – einsetzen zu lassen.

Ein Beginn bei einem Vermögen mindestens im Millionen-Euro-Bereich ist viel zielgenauer und begrenzt die Fallzahlen und somit den Verwaltungsaufwand.

Auch die Forderung vieler Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer, nämlich „breite Bemessungsgrundlage, niedriger Steuersatz“ sollte in die Prüfung einbezogen werden.

Was wir aber auch nicht vergessen dürfen:

Die digitale Verarbeitung einer Vermögenssteuer müsste von „Null“ aufgebaut werden.

Und um auf den Ausgangspunkt zurück zu kehren:

Die Vermögensbesteuerung ist nicht der einzige Weg, die finanziell breiten Schultern stärker zur Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben heran zu ziehen.

Ergänzend oder alternativ gibt es weitere Lösungsansätze wie den § 28a des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes.

Und ist es noch gerechtfertigt, hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem niedrigen Einkommensteuersatz zu begünstigen?

Es gibt viele Aspekte, die es wert sind, diskutiert zu werden.

Der hier diskutierte Antrag „sich auf Bundesebene für die Wiedereinführung der Vermögensteuer einzusetzen“ greift aber zu kurz:

Der schlichte Appell in Richtung Berlin im Sinne von „Macht mal“ erscheint mir wenig hilfreich.

 

Vielen Dank.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Miriam Gyamfi und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unterLandesregierung Schleswig-Holstein| Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein| außerdem bei Instagram:https://www.instagram.com/finanzministerium_sh/| Facebook:https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH| LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/finanzministerium-sh 

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