Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts der vielen Debatten, zu denen meine Vorgängerin Monika Heinold in den letzten Jahren bereits über die Grundsteuer sprechen durfte, habe ich nicht erwartet, bei diesem Thema nun selbst auch noch so oft hier an dieser Stelle zu Wort zu kommen – inzwischen zum dritten Mal in sieben Monaten. Vielen Dank also auch für Ihr ausdauerndes Interesse, Frau Krämer!
Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Bei der Suche nach einem Folgemodell waren für Schleswig-Holstein vor allem drei Faktoren wichtig:
- Erstens: Die Reform sollte für die Kommunen aufkommensneutral Die Einnahmen sollten verlässlich bleiben.
- Zweitens: Die Reform sollte für die Finanzverwaltung rechtssicher, effizient und möglichst kostensparend umsetzbar sein – eine bundeseinheitliche Lösung wäre dabei wünschenswert gewesen.
- Und drittens: Die Grundstücke sollten künftig so bewertet werden, dass ihr aktueller Wert abgebildet wird – das war die Kernforderung des Bundesverfassungsgerichts. Das Ziel war also eine gerechtere Besteuerung – auch wenn das Gericht gleichzeitig anerkannt hat, dass Pauschalisierungen bei einer massenhaften Neubewertung natürlich notwendig und möglich sind.
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
Schleswig-Holstein, das wissen Sie, hat sich im Reformprozess gemeinsam mit zehn weiteren Ländern für das Bundesmodell entschieden. Im vergangenen Jahr hat das Finanzministerium ein Transparenzregister veröffentlicht, das den Kommunen Empfehlungen für aufkommensneutrale Hebesätze gibt. Viele Gemeinden haben sich daran orientiert – am Ende müssen die Kommunen diese Entscheidung aber unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Finanzbedarfs selbst treffen.
Aufkommensneutralität für Kommunen - das ist hier ebenfalls schon häufiger erklärt worden - bedeutet aber nicht, dass für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger die Steuer gleich bleibt. Das wäre weder im Bundesmodell noch in irgendeinem anderen System möglich zu gewährleisten. Und das wäre auch nicht logisch. Aufkommensneutralität bezieht sich – und das war immer klar - auf das Aufkommen der Kommunen.
Das neue Bewertungsgesetz berücksichtigt verschiedene Parameter zur Ermittlung des Grundstückswerts. Auch diese Faktoren hat sich Schleswig-Holstein nicht selbst ausgedacht, sondern arbeitet mit dem Bundesmodell. Wie sich die verschiedenen Parameter auswirken, hängt vom Einzelfall ab.
Einzelne Aspekte des Ausstattungsgrads eines Gebäudes – etwa Dämmung oder Heizungssystem – haben für sich genommen keinen Einfluss auf die Bewertung für Zwecke der Grundsteuererhebung. Denn die Grundsteuer ist keine sozial- oder umweltpolitische Maßnahme – sie ist eine Objektsteuer. Entscheidend ist daher, ob sich eine energetische Sanierung auf die Bewertung für Zwecke der Grundsteuererhebung auswirkt. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei einer Kernsanierung im Sinne des Bewertungsgesetzes. Neue Fenster oder eine Photovoltaikanlage auf dem Dach allein erfüllen die Voraussetzungen dafür nicht. Sie haben eben nicht automatisch eine veränderte Bewertung des Gebäudes zur Folge.
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nun auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Die bisherigen bekannten Gerichtsurteile bestätigen die Rechtmäßigkeit des Bundesmodells. Und noch einmal: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2018 anerkannt, dass Pauschalisierungen bei der Neubewertung notwendig und erlaubt sind. Der Bundesfinanzhof hat diese Einschätzung 2024 zweimal bekräftigt.
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
Als Juristin ist mir natürlich bewusst, dass die Frage nach Gerechtigkeit so alt wie die menschliche Gesellschaft selbst ist. Ob die Grundsteuerreform gerecht war, wird aktuell in jedem Bundesland diskutiert, völlig unabhängig vom gewählten Modell. Erwiesenermaßen ungerecht - und Unrecht! - war aber zunächst einmal nur die alte Grundsteuer.
Die Bundesregierung hat übrigens schon angekündigt, die neue Grundsteuerbewertung zu gegebener Zeit überprüfen. Ich vermute, Sie können sich also noch auf viele weitere spannende Diskussionen hier im Landtag freuen.
Vielen Dank.
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