Kiel. Im April 2025 startet das Forschungsprojekt zur Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, Sintize und Sinti und Romnja und Roma.
Systematisch und detailliert werden dabei Strukturen, Abläufe und Verantwortlichkeiten in den Finanzbehörden während des Nationalsozialismus ausgewertet sowie das Handeln der Behörden bei Entschädigung und Wiedergutmachung in der Nachkriegszeit untersucht. Dazu werden Akten zu den behördlichen und gerichtlichen Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverfahren herangezogen, um herauszuarbeiten, welche Handlungs- und Ermessensspielräume genutzt wurden und welche ungenutzt blieben. Intensive Beachtung finden dabei sowohl Biografien von Täterinnen und Tätern als auch Opferperspektiven, um so ein differenziertes Bild zu zeichnen und die strukturelle und bürokratische Ausbeutung von schleswig-holsteinischen Juden und Jüdinnen, von Sintize und Sinti, sowie von Romnja und Roma nachzuzeichnen.
„Die Rolle der Finanzbehörden im Nationalsozialismus ist ein zu lang vernachlässigtes dunkles Kapitel in der deutschen Geschichte
“, sagt Finanzministerin Silke Schneider. „Der Einfluss von Verwaltungsakten auf das Leben der Menschen ist erheblich, insbesondere wenn das Vermögen und die Geldgeschäfte von Bürgerinnen und Bürgern betroffen sind. Im Nationalsozialismus haben die Finanzbehörden geraubt, verfolgt und entrechtet. Es ist unsere Verantwortung, die Mechanismen der Vergangenheit zu verstehen und niemals zu wiederholen.
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Auch die Frage, wie Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte zur Beteiligung an einem legalisierten Raub motiviert werden konnten und welche ideologischen sowie persönlichen Beweggründe dabei eine Rolle spielten, steht dabei im Fokus.
„Wir wollen in unserer Arbeit die bürokratischen Prozesse und die Sprache der Finanzbehörden entschlüsseln, um zu verstehen, wie die Täterinnen und Täter gegenüber sich selbst ihre Handlungen legitimieren konnten und inwieweit diese sich auch nach dem Krieg fortsetzten
“, erklärt Prof. Dr. Marc Buggeln von der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg, zugleich wissenschaftliche Federführung für das Forschungsprojekt.
Das Forschungsprojekt wird durch einen Beirat aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft begleitet, der das Finanzministerium mit Expertise zu unterstützt und berät. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung werden voraussichtlich im Herbst 2025 vorliegen und dann in Form eines schriftlichen Forschungsberichts mit der Öffentlichkeit geteilt. Auch ist geplant, die Ergebnisse in die Ausbildungsinhalte der Nachwuchskräfte in der Steuerverwaltung einfließen zu lassen. Das Finanzministerium stellt für das Forschungsvorhaben 80.000 Euro zur Verfügung.
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