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Schleswig-Holstein finanzpolitisch verlässlich, vorausschauend und verantwortungsbewusst aufstellen

Letzte Aktualisierung: 21.05.2025

Regierungserklärung von Finanzministerin Silke Schneider zu den neuen Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025 im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 21. Mai 2025

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

die Rahmenbedingungen, unter denen wir derzeit unsere Haushaltspolitik gestalten, sind von außergewöhnlicher Dynamik geprägt. Unsere Wirtschaft befindet sich mittlerweile im dritten Jahr einer anhaltenden Schwächephase – eine Herausforderung, die wir ernst nehmen müssen.

Die Konjunkturprognosen bleiben aufgrund geopolitischer Spannungen und globaler Marktverwerfungen äußerst schwierig, wie aktuelle Einschätzungen der Bundesbank, führender Kapitalmarktbanken und des Instituts für Weltwirtschaft bestätigen. Klar ist: Es braucht jetzt kurzfristig Wachstumsimpulse, um den wirtschaftlichen Stillstand zu durchbrechen und neuen Schwung in unsere Volkswirtschaft zu bringen.

Zugleich haben sich seit dem Beschluss des Haushalts 2025 die finanzpolitischen Rahmenbedingungen grundlegend verändert:

  • im März mit dem Finanzpaket des Bundes zum Sondervermögen Infrastruktur und der Anpassung der grundgesetzlichen Regelung der Schuldenbremse,

  • im April mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts,

  • und vor zwei Wochen mit dem Arbeitsbeginn der neuen Bundesregierung.

Vor diesem Hintergrund halte ich es für wichtig, das Parlament umfassend über diese jüngsten Entwicklungen und die daraus resultierenden Planungen der Landesregierung zum Haushalt 2025 zu informieren.

Beginnen wir mit dem, was bei uns im Land passiert ist:

Es ist die Aufgabe von Verfassungsgerichten, für Rechtsklarheit in verfassungsrechtlich relevanten Fragestellungen zu sorgen und Leitplanken für staatliches Handeln zu schaffen. Genau das ist auch mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Haushalt 2024 erfolgt.

Das Gericht hat mit dieser Entscheidung wichtige Klarheit gerade auch in offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Notkrediten geschaffen:

  • Die Ostsee-Sturmflut vom Oktober 2023, die Folgen des Russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die Corona-Pandemie hat das Gericht ausdrücklich als Notlagen im Sinne der Landesverfassung anerkannt.

  • Gleichzeitig hat das Gericht aber sehr strenge Darlegungspflichten für die Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage definiert - strenger, als es das Bundesverfassungsgericht vor eineinhalb Jahren getan hat.

  • Und auch an die Begründung des sachlichen Zusammenhangs einzelner Maßnahmen mit der Notlage stellt das Verfassungsgericht hohe Anforderungen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

mit der Entscheidung des Gerichtes ist der 2024 aufgenommene Notkredit in Höhe von rund 492 Millionen Euro für verfassungswidrig und für nichtig erklärt worden. Und aus der Begründung des Urteils folgt, dass die nichtigen Kredite vollständig zurückzuführen sind. Das werden wir selbstverständlich tun – und zwar schnellstmöglich, nämlich noch in diesem Jahr.

Bereits vor dem Urteil des Verfassungsgerichts hat sich die finanzpolitische Ausgangslage durch die Reform der Schuldenbremse und das Sondervermögen für Infrastruktur grundlegend geändert. Der Ministerpräsident hat dazu in der vergangenen Landtagssitzung unmittelbar nach den Beschlüssen in Bundestag und Bundesrat informiert. Lassen Sie es mich noch einmal wiederholen: Das Finanzpaket des Bundes war eine wegweisende politische Entscheidung, weil es in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit gezielt Impulse für Investitionen, Wachstum, Stabilität und Sicherheit setzt. Es schafft die notwendigen finanziellen Spielräume, um auf die aktuellen Herausforderungen flexibel und nachhaltig reagieren zu können.

Seit dem Jahrestreffen der Finanzminister:innen der Länder hier in Kiel Anfang Mai wissen wir nun auch, wie diese Mittel verteilt werden sollen: Sowohl die Verteilung der Infrastrukturmittel als auch die Berechnung der neuen Verschuldungsmöglichkeit für die Länder soll nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen. Das haben wir als Finanzminister:innen mit großer Einigkeit empfohlen. Für Schleswig-Holstein ist das eine gute Nachricht, denn es bedeutetüber zwölf Jahre jährlich Infrastrukturmittel in Höhe von rund 290 Millionen Euro sowiedie Möglichkeit einer zusätzlichen jährlichen Kreditaufnahme von bis zu rund 520 Millionen Euro.

Während der Finanzministerkonferenz haben wir ebenfalls beschlossen:

Es ist wichtig, dass mit den Mitteln aus dem Sondervermögen Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität auf allen staatlichen Ebenen – also Bund, Länder und Kommunen – finanziert werden. Das bedeutet: Zusätzlich zum regulären Länderanteil von 100 Milliarden sollten auch die übrigen Mittel in Höhe von 400 Milliarden Euro, die zum Teil in den Klima- und Transformationsfonds fließen, dem Bund wie auch Ländern und Kommunen zugute kommen. Ich erwarte, dass der Bund entsprechend handelt.

Die Aufgabe, die vor uns liegt, kennen Sie alle. Jedem und jeder von Ihnen würden sicherlich sofort zahlreiche Projekte aus ihren Heimatkreisen und -gemeinden einfallen, in denen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden könnten. Jetzt haben wir die Chance! Aber wir wissen auch: Geld alleine ist nicht alles. Wir brauchen schnelle, unbürokratische Verfahren und Planungskapazitäten. Dabei dürfen wir natürlich nicht nur an die Infrastruktur des Landes denken – auch mit den Kommunen werden entsprechende Gespräche im Juni stattfinden. Und auch wenn ich die Finanzministerin bin und damit den Blick vor allem auf den Investitionsbedarf des Landes habe, bin ich mir doch gleichzeitig sicher: Den Menschen in Schleswig-Holstein ist es am Ende egal, wer für die Straße, das Krankenhaus oder den Deich bei ihnen zu Hause zuständig ist, die dringend modernisiert werden müssen – Hauptsache, es wird gemacht! Diese Herausforderung bewältigen wir am Ende nur gemeinsam: Land und Kommunen.

Es ist jetzt wichtig, dass die noch fehlenden Ausführungsgesetze des Bundes schnell beschlossen werden, damit die Länder, die Kommunen und die private Wirtschaft Planungssicherheit haben und möglichst zügig in die Umsetzung kommen. Mit Finanzminister Klingbeil konnte ich dazu am Rande der FMK bereits sprechen und wünsche ihm gutes Gelingen für seine Arbeit. Der Bund muss jetzt liefern! Dazu gehört übrigens auch, die Anwendung der nationalen und europäischen Fiskalregeln aufeinander abzustimmen.

Es ist wichtig, dass die Menschen im Land sehen, dass der Staat handlungsfähig ist. Der Erfolg des Finanzpaketes wird letztlich daran gemessen werden, ob wir es schaffen, die zusätzlichen Euros tatsächlich in Straßen, Schienen, Schulen, in Krankenhäuser und Klimaschutz, in Beton und Brücken umzusetzen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

was bedeuten all diese Entwicklungen für den Haushalt 2025?

Die Landesregierung wird dem Landtag im Herbst den Entwurf eines Nachtragshaushalts vorlegen – im Herbst deshalb, weil für diesen Nachtragshaushalt die noch ausstehende Ausführungsgesetzgebung des Bundes zwingend benötigt wird. Ein Juni-Nachtrag, wie von SPD und FDP gefordert, müsste mit einer hohen Globalen Mehreinnahme arbeiten. Das würde gegen wesentliche Haushaltsgrundsätze verstoßen und wäre daher wiederum verfassungswidrig, denn Einnahmen und Ausgaben müssen realitätsnah und realisierbar sein. Darüber hinaus ist eine Obergrenze für Globalpositionen einzuhalten, die nicht höher als 2 bis 3 Prozent sein sollte. Das gilt übrigens auch für eine Globale Mindereinnahme. Für die Landesregierung steht daher fest: Wir werden alles dafür auf den Weg bringen, damit die Folgen der Nichtigkeit des Notkredits 2024 schnellstmöglich beseitigt werden! Das kann ich Ihnen versichern.

Allerdings darf diese Folgenbeseitigung nicht ihrerseits verfassungswidrig sein. Das werde ich als Finanzministerin nicht vorschlagen!

Wir werden deswegen auch keinen aktualisierten Tilgungsplan für den formal fehlerhaften Tilgungsbeschluss von 2024 vorlegen, sondern den Betrag noch in diesem Jahr vollständig ausgleichen. Damit ist ein Tilgungsbeschluss schlicht überflüssig geworden. Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

Mit dem Nachtragshaushalt 2025 werden wir außerdem die ursprünglich für das aktuelle Haushaltsjahr vorgesehene Notkreditermächtigung durch die neu geschaffene reguläre Kreditermächtigung ersetzen. Das ergibt sich daraus, dass Notkredite subsidiär sind. Die Landesregierung hat über diese Konsequenz bereits nach der Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse im März Informiert.

Die für 2025 geplanten Maßnahmen zur Bewältigung der Krisenfolgen, jeweils gekennzeichnet als Notkreditmaßnahmen – und bitte lassen Sie uns bei aller notwendigen rechtlichen Diskussion nicht aus den Augen verlieren, dass es die Krise ja nach wie vor gibt – werden daher innerhalb des neuen zulässigen Verschuldungsrahmens erfolgen. Und sie werden bis zum Inkrafttreten des Nachtragshaushalts im Rahmen der Gesamtdeckung aus dem laufenden Haushalt finanziert. Auch wenn diese Titel mit „Notkredit“ gekennzeichnet sind: Es fließen hier keine Notkreditmittel, da eine Inanspruchnahme der Notkreditermächtigung immer erst zum Ende eines Jahres relevant wird.

Es besteht also kein Anlass, diese Titel zu sperren oder auf „null“ zu setzen. Weder rechtlich, noch technisch, noch politisch!

Den im Notkredit 2025 vorgesehenen Förderanteil des Landes für Northvolt Drei in Höhe von rund 136 Millionen Euro werden wir im Nachtragshaushalt nicht mehr berücksichtigen, da derzeit nicht abzusehen ist, ob und wann die

Voraussetzungen für die Auszahlung der Mittel erfüllt sein werden. Klar ist: Die Förderzusage bleibt bestehen. Sofern die Mittel benötigt werden, werden wir nachsteuern . Und die Landesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, eine Batteriezellfabrik in der Region anzusiedeln.

Lassen Sie mich all diese Punkte für den Haushalt 2025 noch einmal kurz in Zahlen fassen:

  • Rund 191 Millionen Euro beträgt die aktuelle Globale Minderausgabe

  • Dazu kommen 492 Millionen Euro für die Tilgung des Notkredits 2024

  • und 271 Millionen Euro wegen des Wegfalls der Voraussetzungen für den aktuellen Notkredit.

Hier gegenzurechnen sind:

  • rund 136 Millionen Euro für die Förderung von Northvolt,

  • rund 520 Millionen Euro mit der neuen regulären Kreditaufnahme

  • und 50 Millionen Euro durch die Neuberechnung der Versorgungsausgaben.

Was also bleibt, ist ein erhöhter Handlungsbedarf in 2025 von - Stand heute - rund 248 Millionen Euro – noch nicht berücksichtigt sind hier voraussichtliche Kostensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe. Wir werden also - und das sage ich explizit auch in Richtung meiner Kolleginnen und Kollegen in der Regierung - weiter und mehr konsolidieren müssen. Wir werden sparen müssen. Über die notwendigen Anpassungen wird bereits beraten. Wir werden dabei sorgfältig und vorausschauend vorgehen. Ein Rückgriff auf Sondervermögen zur Deckung des Haushalts ist nicht vorgesehen; das gilt auch für Fördermittel. Das wird anspruchsvoll, aber ich bin mir sicher: Wir werden einen guten Weg finden.

Dazu kommen ganz aktuell die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung:

Wir haben vor allem aufgrund der bundesweiten Steuerrechtsänderungen deutlich geringere Steuereinnahmen. Dank der vorausschauenden Planung sind wir als Land auf dieses Ergebnis gut vorbereitet – wir hatten die Mindereinnahmen im Haushalt 2025 eingeplant. Klar ist aber auch, dass die Handlungsbedarfe Stand heute in den kommenden Jahren hoch bleiben, wenn sich die Konjunktur nicht bald spürbar erholt. Das macht die Haushaltsplanung nicht einfacher – nicht bei uns im Land, und sicherlich auch nicht bei den Kommunen, da auch die Einnahmen aus Gewerbesteuern deutlich zurückgegangen sind.

Ich möchte aber an dieser Stelle auch betonen, dass das Land in vielen Punkten finanzpolitisch sehr gut aufgestellt ist:

  • Wir haben eine erstklassige, systematische Zinssicherungsstrategie, die uns für viele Jahre Planungssicherheit für diese hohe Ausgabenposition gibt.

  • Projekte wie die Neukonzeption der Berechnung der Versorgungsausgaben zeigen, dass wir die großen Posten des Landeshaushalts sorgsam und vorausschauend im Blick haben.

  • Und mit IMPULS haben wir seit zehn Jahren ein erprobtes Mittel, um unsere Infrastrukturbedarfe transparent zu erfassen und finanziell vorausschauend zu planen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

ich vermute, über Sinn und Unsinn der Schuldenbremse, über ihre positive und negative Wirkung, über den Wert von Haushaltsdisziplin einerseits, die Gefahr von immer länger andauernden Investitionsstaus andererseits und über die Frage, was Generationengerechtigkeit am Ende wirklich bedeutet, werden wir uns noch lange unterhalten.

Es liegt eine gewisse Ironie in der Tatsache, dass die Schuldenbremse auf Länderebene zu einem Zeitpunkt in Kraft getreten ist, ab dem eine Krise die nächste jagte: Corona-Pandemie, Krieg in Europa, die Folgen des Klimawandels an unseren eigenen Küsten. Nicht, dass das missverstanden wird: Die Schuldenbremse ist richtig und wichtig, gibt Leitplanke und Orientierung. Aber nach meiner Auffassung haben gerade die Krisen die zentrale Schwäche einer im Prinzip gut gemeinten Regel aufgezeigt. Krisen und Krisenbewältigung lassen sich leider eben nicht auf einzelne Haushaltsjahre beschränken, der Grundsatz der Jährlichkeit und Jährigkeit scheitert an der Realität. Auch für die hohen Investitionsbedarfe hatte die Schuldenbremse keine Antwort. Insofern bin ich persönlich froh über das Umdenken – und gespannt, welche Vorschläge die im Koalitionsvertrag geplante Expertenkommission der neuen Bundesregierung für eine weitere Modernisierung der Schuldenbremse macht.

Gleichzeitig ist es meine Aufgabe als Finanzministerin, immer wieder darauf hinzuweisen, dass wir verantwortungsvoll mit unseren Möglichkeiten der Kreditaufnahme umgehen müssen – ganz gleich, nach welchen rechtlichen Grundlagen. Denn Schulden müssen immer zurückgezahlt werden und die anfallenden Zinsen belasten unsere künftigen Haushalte zusätzlich. Uns allen muss bewusst sein: Die Grundgesetzänderung löst nicht alle unsere fiskalischen Probleme! Abgewogen investieren und gleichzeitig konsolidieren – das müssen unsere zentralen Maßgaben in der Haushaltspolitik sein, und zwar nicht nur in 2025, sondern auch noch in den nächsten Jahren.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

ich habe meine Rede mit einem kurzen Rückblick auf die finanzpolitisch sehr bewegten letzten Monate begonnen. Meine Vermutung ist: Die kommende Zeit wird nicht weniger spannend.

  • Die neue Bundesregierung steht vor der Herausforderung, zeitnah gleich zwei Haushalte aufzustellen: für das aktuelle Jahr und für das Jahr 2026.

  • Die Ausführungsgesetze zu Sondervermögen und Grundgesetzänderung sollen bis zur Sommerpause durchs Kabinett sein.

  • Dazu kommen externe Faktoren wie Zölle, Krieg, politische Instabilität, die unsere Wirtschaft und Finanzmärkte erheblich beeinflussen und die in ihrer Entwicklung kaum einschätzbar sind.

Wir werden also noch viel gemeinsamen Beratungsbedarf haben – immer mit dem Ziel, Schleswig-Holstein finanzpolitisch verlässlich, vorausschauend und verantwortungsbewusst aufzustellen.

Vielen Dank.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Miriam Gyamfi | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unterLandesregierung Schleswig-Holstein| Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein| außerdem bei Instagram:https://www.instagram.com/finanzministerium_sh/| Facebook:https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH| LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/finanzministerium-sh    

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