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Schleswig-Holstein

"Verlässlich, vorausschauend, verantwortungsbewusst"

In ihrer Regierungserklärung hat Finanzministerin Silke Schneider die neuen Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025 erläutert.

Letzte Aktualisierung: 21.05.2025

In einer Regierungserklärung vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag hat Finanzministerin Dr. Silke Schneider heute über die neuen Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025 informiert. Im Mittelpunkt ihrer Rede standen die Auswirkungen des Landesverfassungsgerichtsurteils zum Haushalt 2024, das neue Infrastrukturpaket des Bundes sowie die konjunkturelle Lage. Die Finanzministerin kündigte einen Nachtragshaushalt für den Herbst an und betonte die Notwendigkeit von Konsolidierung und Investitionen gleichermaßen.

Veränderte Ausgangslage für die Haushaltsplanung

Silke Schneider stellte klar: „Die Rahmenbedingungen für den Haushalt 2025 haben sich grundlegend geändert.“ Wesentliche Gründe dafür seien:

  • Das Urteil des Landesverfassungsgerichts: Der Notkredit 2024 über 492 Mio. Euro wurde für verfassungswidrig und nichtig erklärt und muss vollständig zurückgezahlt werden – das wird die Landesregierung schnellstmöglich umsetzen, noch in 2025.
  • Das Finanzpaket des Bundes: die neue Kreditaufnahmemöglichkeit der Länder und dem Sondervermögen Infrastruktur bedeuten für Schleswig-Holstein rund 520 Mio. Euro zusätzlichen Kreditrahmen plus 290 Mio. Euro Infrastrukturmittel jährlich.
  • Wirtschaftliche Unsicherheiten und konjunkturelle Schwäche erhöhen den Handlungsdruck auf Land und Kommunen – das zeigt auch die jüngste Steuerschätzung.

Nachtragshaushalt für Herbst 2025 geplant

Ein Nachtragshaushalt wird im Herbst 2025 vorgelegt, weil für diesen Nachtragshaushalt die noch ausstehende Ausführungsgesetzgebung des Bundes zwingend benötigt wird. "Ein verfassungsfester Haushalt braucht realistische Zahlen und solide Grundlagen", so Schneider. Einnahmen und Ausgaben müssten verlässlich kalkulierbar sein.

Finanzministerin Dr. Silke Schneider im Landtag Schleswig-Holstein am Rednerinnen-Pult im krünen Kleid mit offenen Haaren.
Finanzministerin Dr. Silke Schneider während der Regierungserklärung im Landtag Schleswig-Holstein.

Zentrale Ziele des Nachtrags:

  • Verfassungsfeste Rückzahlung des 2024er Notkredits. Ein neuer Tilgungsbeschluss ist nicht notwendig. ohne neuen Tilgungsbeschluss
  • Ersatz der Notkreditermächtigung 2025 durch reguläre Kreditaufnahme – der vorgesehenen Förderanteil des Landes für Northvolt Drei in Höhe von rund 136 Millionen Euro werden wir im Nachtragshaushalt nicht mehr berücksichtigen, da derzeit nicht abzusehen ist, ob und wann die Voraussetzungen für die Auszahlung der Mittel erfüllt sein werden. Die Förderzusage bleibt aber bestehen.

Finanzministerin Schneider sagte am Ende der Debatte, die Landesregierung werde prüfe, ob Teile dieser Ziele bereits mit einem ersten Nachtragshaushalt vor der Sommerpause im August umgesetzt werden könnten.

Finanzierungsspielräume sinnvoll nutzen

Mit Blick auf das neue Sondervermögen des Bundes forderte Schneider, dass alle staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – gleichberechtigt an den 500 Milliarden Euro beteiligt werden.

Sie verwies darauf, dass sich die Finanzminister:innen der Länder bei ihrem Jahrestreffen in Kiel geeinigt hätten, sowohl für die Verteilung der Infrastrukturmittel als auch für die  Berechnung der neuen Verschuldungsmöglichkeit für die Länder ein Verfahren nach dem Königsteiner Schlüssel zu empfehlen. Für Schleswig-Holstein sei das eine gute Nachricht, denn es bedeute über zwölf Jahre jährlich Infrastrukturmittel in Höhe von rund 290 Millionen Euro sowie die Möglichkeit einer zusätzlichen jährlichen Kreditaufnahme von bis zu rund 520 Millionen Euro. Nur so könnten wichtige Investitionen in Klimaschutz, Infrastruktur und Zukunftstechnologien wirksam und schnell umgesetzt werden.

Konsolidieren und investieren: beides ist notwendig

Trotz neuer Spielräume bleibt die Lage angespannt. Schneider bezifferte den zusätzlichen Handlungsbedarf für 2025 auf rund 248 Millionen Euro, bei weiter steigenden Belastungen im Sozialbereich. "Wir werden konsolidieren müssen – sorgfältig, verantwortungsvoll und generationengerecht", betonte die Ministerin.

Finanzministerin Dr. Silke Schneider bei einer Rede im Landtag Schleswig-Holstein
Ministerin Schneider hob die Ironie der Tatsache hervor, dass die Schuldenbremse auf Länderebene zu einem Zeitpunkt in Kraft getreten ist, ab dem eine Krise die nächste jagte.

Gleichzeitig verwies sie auf zentrale finanzpolitische Stärken des Landes:

  • eine nachhaltige Zinssicherungsstrategie
  • transparente Infrastrukturplanung mit dem Programm IMPULS
  • und eine vorausschauende Haushaltsführung die Versorgungsausgaben einplant

Klare Botschaft an Bund und Kommunen

Die Ministerin mahnte: "Der Bund muss jetzt schnell und verlässlich liefern." Schleswig-Holstein sei bereit, in die Umsetzung zu gehen, sobald die nötigen Ausführungsgesetze vorliegen. Gleichzeitig setzt das Land auf enge Abstimmung mit den Kommunen denn: "Den Menschen ist es egal, wer zuständig ist – Hauptsache, es wird gemacht!" Diese Herausforderung müssen und können Land und Kommunen nur gemeinsam bewältigen.

Fazit: Haushaltsplanung unter außergewöhnlichen Bedingungen

Mit Blick auf die kommenden Monate zeigte sich Schneider realistisch, aber zuversichtlich: "Abgewogen investieren und gleichzeitig konsolidieren – das müssen unsere zentralen Maßgaben in der Haushaltspolitik sein, und zwar nicht nur in 2025, sondern auch noch in den nächsten Jahren." Die Regierung werde Schleswig-Holstein weiter verantwortungsvoll, vorausschauend und verlässlich durch herausfordernde Zeiten führen.

Die ganze Rede der Finanzministerin hier lesen.

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