Auf dem geplanten A-20-Abschnitt bei Bad Segeberg könnten noch in diesem Jahr erste Vorbereitungsarbeiten beginnen. Zwar hat der Naturschutzverband BUND angekündigt, gegen den vor sieben Wochen erlassenen Planfeststellungsbeschluss zu klagen, verzichtet aber auf den so genannten Eilrechtsschutz. Der Naturschutzverband NABU hingegen sieht gänzlich von einer Klage ab.
Allgemeine Klagefrist bis Ende Mai
"Das heißt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den zehn Kilometer langen Segeberg-Abschnitt sofort vollziehbar ist, wenn keine anderweitigen Klagen gegen den Sofortvollzug eingehen", sagte Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen in einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem BUND-Landesvorsitzenden Dietmar Ulbrich. Da die Klagefrist für potenzielle weitere Kläger aber erst Ende Mai ende, gäbe es auch erst dann letzte und vollständige Gewissheit.
Außergerichtliche Lösung anstreben
Mit dem BUND vereinbarten das Land, die Autobahngesellschaft des Bundes und die Projektgesellschaft DEGES zudem, bis November eine außergerichtliche Lösung auszuloten. Bis dahin würde laut dem Minister auf Baumaßnahmen verzichtet – mit Ausnahme von "artenschutzrechtlichen Vorabmaßnahmen". Der NABU sei zu diesen Gesprächen trotz Klageverzicht ausdrücklich eingeladen und werde sich ebenfalls konstruktiv beteiligen, sagte Madsen.
Kompromiss finden
Madsen zeigte sich mit Blick auf die anstehenden Gespräche zuversichtlich: Beide Seiten seien bemüht, einen Kompromiss zu finden, um sowohl dem Fledermausschutz Rechnung zu tragen als auch der seit Jahrzehnten überstrapazierten Geduld der Menschen in und um Bad Segeberg. Alle Partner wollen deshalb über mögliche weitere Naturschutzmaßnahmen, die bisher nicht im Planfeststellungsbeschluss stehen, verhandeln und strittige Punkte erledigen.
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