KIEL. Das Robert-Koch-Institut hat am 23. September die dänische Region Hovedstaden – inklusive der dänischen Hauptstadt Kopenhagen − als Risikogebiet ausgewiesen. Aus diesem Anlass weist das Gesundheitsministerium auf die geltenden Regelungen bezüglich Reisen nach Schleswig-Holstein aus inländischen und ausländischen Risikogebieten hin.
Was ist bei Einreise zu tun?
Reisen Bürgerinnen und Bürger aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein ein, beispielsweise als Reiserückkehrerin oder Reiserückkehrer,
- müssen diese sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Ihrer Einreise ständig dort in Quarantäne absondern
- müssen diese sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden und über die Reise informieren
- müssen diese einen Corona-Test machen lassen, wenn Sie aus einem ausländischen Risikogebiet kommen (kostenlos) und das Gesundheitsamt dies bei Einreise verpflichtend anordnet (Testpflicht)
- dürfen diese während der Quarantäne keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht zum Hausstand gehören.
Die 14-tägige Quarantäne zu verkürzen ist möglich. Dafür müssen dem Gesundheitsamt zwei negative Corona-Tests in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Diese Tests sind nur für Einreisende aus dem Ausland kostenlos. Bei Einreise können dazu die Teststationen genutzt werden.
Eine Liste aller verfügbarer Teststationen für Reiserückkehrende und Einreisende finden Sie am Ende dieser Pressemitteilung.
Bei den Tests müssen Einreisende oder Reiserückkehrende aus Risikogebieten Folgendes beachten:
- Zwischen der Entnahme des Probenmaterials für die erste und zweite Testung müssen mindestens fünf Tage liegen
- Wurde ein erster Test vor der Einreise gemacht, so dürfen zwischen Testergebnis und Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein.
- Zudem darf das Probenmaterial für mindestens eine der beiden Testungen frühestens fünf Tage nach der Einreise entnommen worden sein.
- Bis zum Vorliegen der beiden negativen Testergebnisse gilt die Quarantänepflicht.
Zu Ausnahmen und weiteren Bestimmungen siehe die Aktuelle Quarantäne-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Alle aktuellen Verordnungen und Erlasse des Landes zum Coronavirus
Bußgelder drohen
Verstöße gegen diese Schutzmaßnahmen sind bußgeldbewehrt und können von Behörden kontrolliert werden. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 10.000 € möglich, beispielsweise, wenn gegen die Regel der 14-tägigen Quarantäne im eigenen Zuhause oder einer anderen geeigneten Unterkunft verstoßen wird. Bis zu 5000 € Bußgeld kann verhängt werden, wenn trotz der Quarantänebestimmungen nach der Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet Besuch empfangen wird, bis zu 2000 €, wenn Einreisende/Rückreisende sich nicht beim zuständigen Gesundheitsamt melden.
Risikogebiete im Ausland
Die aktuell durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium eingestuften und durch das RKI veröffentlichten Risikogebiete sind unter folgendem Link zu finden.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Aktuell sind unter anderem folgende Länder als Risikogebiet eingestuft
- die Region Hovedstaden (inkl. Kopenhagen) in Dänemark
- die Region Blagoevgrad in Bulgarien
- die Region Brüssel in Belgien
- mehrere Gebiete Rumäniens
- mehrere Gebiete Kroatiens
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Kosovo
- Montenegro
- Serbien
- Spanien
- Mehrere Gebiete in Frankreich
- Mehrere Gebiete in den Niederlanden
- Mehrere Gebiete in Österreich
- Portugal: die Region (Großraum) Lissabon gilt als Risikogebiet.
- Slowenien: die Region Primorsko-notranjska (Küstenland-Innerkrain) gilt als Risikogebiet
- Mehrere Gebiete in Tschechien
- Mehrere Gebiete in Ungarn
Risikogebiete im Inland
Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein bestimmt entsprechend der Quarantäne-Verordnung des Landes Risikogebiete innerhalb Deutschlands. Maßgeblich dafür ist im Regelfall, ob in den jeweiligen Kreisen oder kreisfreien Städten mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. Dafür werden in der Regel die aktuell veröffentlichten Werte das Robert-Koch-Instituts zu Grunde gelegt. Bei der Bestimmung kann das Gesundheitsministerium auch weitere Faktoren einfließen lassen, beispielsweise, wenn sich Ausbrüche regional klar begrenzen lassen oder die Entwicklung insgesamt berücksichtigen. Für Einreisende aus Risikogebieten im Inland gelten die gleichen Bestimmungen wie für Einreisende aus Risikogebieten aus dem Ausland. Einreisende aus Risikogebieten im Inland sind lediglich von der Testpflicht ausgenommen. Auch können diese sich nicht kostenlos auf das Coronavirus testen lassen außer für den Fall, dass das Gesundheitsamt einen Test anordnet.
Derzeit sind folgende Risikogebiete im Inland bestimmt:
- Kreisfreie Stadt Hamm
- Kreisfreie Stadt Remscheid
- Landkreis Dingolfing-Landau
Liste der Corona-Teststationen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein:
Elmshorn:
Agnes-Karll-Allee 2,
Elmshorn
Öffnungszeiten:
Montags von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Di. bis Fr. von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sa. und So. von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wichtig: Anfahrt ausschließlich über die Hamburger Straße in die Agnes-Karll-Allee - dann der Beschilderung folgen
Heide:
Esmarchstraße 50
25746 Heide
Öffnungszeiten: Mo. von 13:00 bis 19:00 Uhr, Di. bis Fr. von 13:00 bis 17:00 Uhr
Anfahrt: bitte nicht durch den Haupteingang der Klinik, der gelben Beschilderung Testzentrum folgen
Lübeck:
Von-Morgen Str. 3
23564 Lübeck
Öffnungszeiten: Mo. bis So. von 14:00 bis 18:00 Uhr
Anfahrt: Gelände Labor Bobrowski
Kiel:
Steenbeker Weg 25
24106 Kiel
Öffnungszeiten: Mo. bis So. von 12:00 bis 17:00 Uhr
Anfahrt: vor dem Gelände der Lubinus-Klinik der Ausschilderung Diagnostisches Zentrum Abstriche (Container) folgen
Kiel, tgl. 8 bis 18 Uhr
Schwedenkai 1
direkt am Stena-Line-Terminal, Wohnmobil ist gekennzeichnet
Lübeck- Travemünde (bis einschließlich 24.09.), tgl. 7 bis 20 Uhr
Hafenhaus Skandinavienkai.
Zum Hafenplatz 1, hinter dem Haus
Puttgarden (ab 25.09.) tgl. 10-18 Uhr
am Fähranleger
Neumünster, tgl. 8 bis 18 Uhr
ZOB/Bahnhof, Konrad-Adenauer -Platz, zentral auf dem Bahnhofsvorplatz, Parkmöglichkeit: Parkhaus Kai-serstraße
Schleswig:
St. Jürgener Str. 1 - 3
24837 Schleswig
Öffnungszeiten: Mo. bis So. von 13:00 bis 16:00 Uhr
Anfahrt: durch die Schranke, an Klinik vorbei, auf das obere Parkdeck, da stehen zwei Container
Campus Flensburg, Flensburg-Arena,
Parkplatz P5 auf dem Campus-Gelände
www.events-flensburg.de/assets/img/karte-flens-arena.png
Bredstedt,
Eichweberstraße 2
25821 Bredstedt
Öffnungszeiten: 9 bis 17.30 Uhr
ehemalige Bundesgrenzschutz-Kaserne ("Altes Heizwerk")
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