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Sicherheit für Pflegeeltern: Land und Kommunen vereinbaren die vollständige Umsetzung der Erhöhung der Pauschalbeträge für Pflegeeltern



Letzte Aktualisierung: 22.12.2023

KIEL. Das Land Schleswig-Holstein und die Kommunen schaffen Sicherheit für Pflegeeltern: Diese erhalten ab 2024 die geplanten Pflegegelderhöhungen in vollem Umfang. Das Land und die Kommunalen Landesverbände haben vereinbart, die vom Deutschen Verein empfohlene Erhöhung der Pflegegeld-Pauschalbeträge vollumfänglich umzusetzen. Mit den Erhöhungen stehen Pflegeeltern und Pflegefamilien ab Januar 2024 deutlich mehr finanzielle Mittel für ihre Pflegekinder zur Verfügung. 

Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Die vielen konstruktiven Gespräche haben zu einer guten Lösung geführt. Die deutliche Erhöhung der Pauschalbeträge für die Aufwendungen für Pflege und Erziehung ist richtig und wichtig für Pflegeeltern, um die gestiegenen Lebensunterhaltskosten abzufedern. Der Landesregierung ist bewusst, welch wichtigen Beitrag Pflegeeltern in unserer Gesellschaft leisten und wie schwierig diese Aufgabe oftmals zu bewältigen ist. Das Wohl der Pflegekinder sowie die Wertschätzung des Engagements der Pflegefamilien standen deshalb bei unseren Verhandlungen immer im Mittelpunkt.“ 

„Um die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern und Pflegefamilien weiter zu verbessern, setzt sich das Land Schleswig-Holstein daher auf Bundesebene auch für die Einführung eines Elterngeldanspruches für Pflegeeltern ein“, so Albig weiter  

„Es ist im Interesse der Kinder wichtig für die Jugendämter, ausreichend und motivierte Pflegeeltern zu finden. Dazu müssen die Rahmenbedingungen, auch die finanziellen, stimmen. Es ist gut, dass jetzt Klarheit herrscht und die Anpassung der Pauschalbeträge zusammen mit anderen finanziellen Fragen verabredet werden konnte“ erklärten Marc Ziertmann, Geschäftsführer des Städteverbandes, und Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Landkreistages. Neben den Pauschalbeträgen für Pflegeltern einigten sich Land und Kommunen auch über einen finanziellen Ausgleich für neue Aufgaben der kreisfreien Städte und Kreise im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.

Die Pauschalbeträge werden im Einvernehmen mit dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag und dem Städteverband Schleswig-Holstein ab dem 1. Januar 2024 wie folgt festgesetzt:

Alter des Pflegekindes

(von  bis unter  

Jahren)

Kosten für Sachaufwand (2023)

Kosten für
Sachaufwand (2024)

Kosten für Pflege und Erziehung (2023)

Kosten für Pflege und Erziehung

(2024)

Pauschalbetrag

Insgesamt (2023)

Pauschalbetrag

Insgesamt
(2024)

0 – 6

639

731

275

420

  914

1151 

  6 – 12

783

864

275

420

1058

1284

12 – 18

919

1025

275

420

1194

1445

 

Ein neuer Erlass wird im Januar 2024 rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten und den aktuellen Erlass aufheben.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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