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Schleswig-Holstein

Neuer Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung unterzeichnet

Sozialministerin Aminata Touré: „Wir beenden das jahrelange juristische Tauziehen und setzen einen starken Impuls für eine inklusivere Gesellschaft“

Letzte Aktualisierung: 15.11.2024

KIEL. Feierlicher Akt im Sozialministerium nach zweieinhalbjähriger gemeinsamer Arbeit: Das Land Schleswig-Holstein, die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Verbände

der Leistungserbringer haben heute in Kiel einen neuen Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein unterzeichnet. Er regelt die Grundlagen, wie die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Land künftig erbracht und vergütet werden.

„Mit diesem Vertrag setzen wir einen starken Impuls für eine inklusivere Gesellschaft. Wir sorgen dafür, dass jeder Mensch mit Behinderung in Schleswig-Holstein die Möglichkeit hat, ein wirklich selbstbestimmtes Leben zu führen. Der Landesrahmenvertrag bildet das Fundament für verbesserte, bedarfsgerechte Leistungen und die Gestaltung individueller Teilhabeangebote“, sagte Sozialministerin Aminata Touré.

Der letzte Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe datiert vom Juni 2019. Weil inhaltliche Fragen zwischen dem Land und den Verbänden der Leistungserbringer damals jedoch offen geblieben waren, erließ die Landesregierung im Anschluss eine weitergehende Verordnung, wogegen die Verbände Klage erhoben. Touré: „Mit dem neuen Landesrahmenvertrag beenden wir das jahrelange juristische Tauziehen und haben endlich wieder eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Vertragspartnern vorliegen. Es war ein anspruchsvoller Weg, der allen Kompromisse abverlangt hat. Dieser Vertrag ist das Ergebnis eines intensiven Dialogs und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien unter Beteiligung der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe. Für den gemeinsamen Einsatz bei den Verhandlungen möchte ich allen von Herzen danken."

Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags schaffen die Kreise und kreisfreien Städte, die Verbände der Leistungserbringer und das Land Schleswig-Holstein einen verlässlichen Rahmen, der die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes für die Erbringung von Teilhabeleistungen an allen Orten in Schleswig-Holstein umsetzt. Der Vertrag trägt zur Rechtssicherheit und Verbindlichkeit im Interesse der Menschen mit Behinderungen und der Einrichtungen und Dienste in der Eingliederungshilfe bei.

Der Landesrahmenvertrag verfolgt in seiner Ausgestaltung dabei konsequent den Leitgedanken der Personenzentrierung in Abkehr von der Einrichtungszentrierung: Individuelle Bedarfe sind unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu erfüllen. Wünsche der Menschen mit Behinderungen zur Gestaltung von Teilhabeleistungen sind zu berücksichtigen. Dies entspricht dem Paradigmenwechsel des Bundesteilhabegesetzes mit seiner Abkehr vom defizitorientieren Behinderungsbegriff zu einem Modell, wonach Behinderungen in Wechselwirkung zu einstellungs- und umweltbedingten Barrieren zu betrachten sind.

Der Vertrag beinhaltet daher ein neues Leistungspauschalensystem, das die Leistungserbringung individuell für jeden Leistungsberechtigten besser abbildet. Umfang und Inhalte einer Leistung werden über einen Leistungskatalog definiert, deren Vergütung zeitbasiert geleistet wird. Dieser differenzierte Katalog bietet bessere Chancen, in den Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern gezielt auf die Teilhabebedarfe verschiedener Menschen mit Behinderungen einzugehen und dabei die Finanzierung passgenau sicherzustellen. Ein Beispiel: Der Landesrahmenvertrag bedeutet idealerweise künftig dass eine leistungsberechtigten Person, die in einer eigenen Wohnung lebt, bei verschiedenen Leistungserbringern für Assistenzbedarfe Leistungen wählen kann und verschiedene passende Angebote für den Alltag in der Wohnung oder die Freizeit nutzen kann.

In Schleswig-Holstein wurden 2023 Ausgaben für die Eingliederungshilfe in Höhe von rund 1 Mrd. Euro geleistet. Davon trägt das Land trägt rund 870 Mio. Euro, die übrigen Kosten tragen die Kreise und kreisfreien Städte die Kosten. Die finanzielle Aufwendungen kommen rund 320.000 Menschen mit Behinderung im Land zugute.

Hier finden Sie den Landesrahmenvertrag: schleswig-holstein.de/eingliederungshilfe

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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