KIEL. Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Deutschland soll weiter erleichtert und beschleunigt werden. Das haben die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder heute auf ihrer Konferenz (IntMK) in Göttingen gefordert. Die Länder folgten dafür mehrheitlich u.a. einem Antrag Schleswig-Holsteins. Er sieht deutliche Verfahrenserleichterungen für Personen während des Asylverfahrens und für Geduldete vor - also für Personen, deren Abschiebung ausgesetzt ist. Diese Personengruppe darf eine Beschäftigung grundsätzlich nur mit Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde und unter Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen. Die entsprechenden Abstimmungsverfahren zwischen den beiden Behörden sind dabei jedoch oft langwierig und sollen in Zukunft verkürzt werden.
„Allein in Schleswig-Holstein haben wir fast 10.000 Geduldete, von denen viele wegen hoher bürokratischer Hürden nur verspätet einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Die Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis dauern grundsätzlich zu lange und sind zu aufwändig. Durch lange Wartezeiten verzögert sich nicht nur die Integration in den Arbeitsmarkt, auch Ausbildungsstellen können häufig nicht besetzt werden. Viele Betroffene sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber leiden unter dieser Unsicherheit. Umso mehr freue ich mich, dass die Länder sich gemeinsam beim Bund jetzt dafür stark machen, die Verfahren zu vereinfachen und die Arbeitsmarktintegration zu beschleunigen
“, sagte Integrationsstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies.
Die Länder fordern den Bund auf, künftig die aufenthaltsrechtlichen und die das konkrete Beschäftigungsverhältnis betreffenden Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu trennen. Die aufenthaltsrechtliche Prüfung soll zukünftig nur noch bei Erteilung und Verlängerung der Duldung bzw. Gestattung durchgeführt werden. Die Prüfung des Beschäftigungsverhältnisses soll auf Antrag des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers digital durch die BA ohne Zwischenschaltung der Ausländerbehörde erfolgen. Dadurch entfallen umständliche Kommunikationswege, die Ausländerbehörden werden entlastet und die Erlaubnisverfahren werden schneller.
Die IntMK machte sich darüber hinaus in einer „Göttinger Erklärung“ dafür stark, die Integrationspolitik im gemeinsamen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen weiter konsequent voranzutreiben. Dabei gelte es, den migrationspolitischen Diskurs wieder zu versachlichen, die Chancen wie auch die Herausforderungen der Migration gleichermaßen in den Blick zu nehmen sowie für diese pragmatische Lösungen zu finden.
Ein zentrales Ziel bleibt, Geflüchteten von Beginn an die Teilnahme an Sprachkursen und Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen. Hier seien zwar bereits Fortschritte erreicht worden. Die IntMK setzt sich aber weiterhin für den Zugang aller Zugewanderten zu Integrationskursen unabhängig von ihrer Bleibeperspektive ein und fordert ihren quantitativen und qualitativen Ausbau gemäß dem Versprechen des Bundes gegenüber der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Mai 2023. Wichtig sei zudem eine Verstetigung der Finanzierung, damit diese wichtige Integrationsinfrastruktur dauerhaft erhalten und abgesichert wird.
Darüber hinaus hat sich die IntMK mit Mitantragstellung Schleswig-Holsteins mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Bundesregierung aufzufordern, den Aufenthalt von Êzîdinnen und Êzîden aus dem Irak rechtssicher zu organisieren, um dieser Personengruppe einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Entsprechend sollen die Instrumentarien des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes voll ausgeschöpft werden.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte am 17. Oktober 2024 die Landesregierung aufgefordert, die Bundesregierung zu bitten, das Einvernehmen für eine in Schleswig-Holstein geltende Aufnahmeanordnung für Êzîdinnen und Êzîden zu erteilen. Der Bund hat diese Zustimmung nicht erteilt.
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