KIEL. Die Zahl der in Schleswig-Holstein ankommenden Schutzsuchenden hat sich im ersten Halbjahr 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum halbiert. Das geht aus dem aktuellen Zuwanderungsbericht des Landes hervor, den Integrationsstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies heute im Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags vorgestellt hat. Seit Jahresbeginn kamen bis zum 30. Juni insgesamt rund 3000 Schutzsuchende nach Schleswig-Holstein, darunter rund 1650 Asylsuchende sowie rund 1350 Geflüchtete aus der Ukraine. Im Vorjahreszeitraum waren es insgesamt rund 5950 Personen, davon rund 3350 Asylsuchende und 2600 Menschen aus der Ukraine.
„2025 sind bislang deutlich weniger Geflüchtete nach Schleswig-Holstein gekommen als in den Jahren zuvor. Gleichzeitig wollen wir Menschen, die nach Schleswig-Holstein kommen, auch weiterhin eine menschenwürdige Aufnahme, Unterbringung und Grundversorgung bieten. Dafür haben wir unter anderem das Standortkonzept für die Erstunterbringung überarbeitet“
, sagte Schiller-Tobies.
Das Konzept sieht vor, die Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bis Ende 2027 schrittweise in 5.850 aktive Plätze und 1.740 Reserveplätze umzuwandeln. Vorgesehen ist, jeweils rund 1000 Personen an den vier Standorten Neumünster, Boostedt, Bad Segeberg und Seeth sowie jeweils rund 500 Personen in den zwei kleineren Einrichtungen Kiel und Rendsburg unterzubringen. Derzeit sind rund 3.800 von 8.100 Plätzen in den Landesunterkünften belegt. Für die schnelle Integration vom ersten Tag an bietet das Land unter anderem zusätzliche Sprachkurse sowie in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit ein Kompetenzscreening an, um die notwendigen Schritte für eine zügige Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten bereits im Rahmen der Landeserstaufnahme zu initiieren und den durchschnittlichen Zeitraum bis zur Arbeitsaufnahme in den Kommunen deutlich zu verkürzen. Mit dem Kompetenzscreening soll in diesem Sinn auch eine gezielte Vermittlung an entsprechende Beratungsstellen in Bezug auf die Anerkennung bereits vorliegender, beruflicher Qualifikationen erfolgen.
Zum Stichtag 30. Juni befanden sich rund 10.000 ausreisepflichtige Personen in Schleswig-Holstein. Rund 9.100 von ihnen verfügten über eine sogenannte Duldung, d.h. ihre Abschiebung ist aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt. Seit Jahresbeginn gab es insgesamt 723 Aufenthaltsbeendigungen.
Schiller-Tobies: „Wir halten es nach wie vor für geboten, einer freiwilligen Ausreise Vorrang vor einer Zwangsmaßnahmen einzuräumen. Dementsprechend intensiv ist die Arbeit der Rückkehrberatungsstellen im Land. Gleichzeitig arbeiten die zuständigen Behörden intensiv daran, den Vollzug von Rückführungsmaßnahmen verlässlicher zu gestalten. Schleswig-Holstein hat auf diesem Weg in den vergangenen Monaten mit verschiedenen Maßnahmen vermehrt straffällige ausreisepflichtige Personen verlässlich zurückgeführt.“
Weiter verfolgt wird die bereits beschlossene zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung im Bereich der Mehrfach- und Intensivstraftäter. Sie ist ein wichtiger Schritt, um die Kommunen zu entlasten und gleichzeitig Effizienz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Betroffen sind Fälle, bei denen ein besonderes Interesse z. B. aus Sicherheitserwägungen an einer zentralisierten Bearbeitung mit dem Ziel einer Aufenthaltsbeendigung besteht.
Der monatliche Zuwanderungsbericht wird unter folgendem Link veröffentlicht:
Zuwanderungsbericht
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