KIEL. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg appelliert heute (22.11.) an Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, ihren Impfstatus zu überprüfen und zu aktualisieren. Das Ministerium hat dazu ein neues Informations-Angebot herausgegeben.
„Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzten können in medizinischen Einrichtungen wirksam die Übertragungen von Infektionen verhindern oder minimieren, wenn sie sich impfen lassen“, so Minister Garg. „Durch eine Impfung kann mit einfachen Mitteln die Wahrscheinlichkeit von Ausbruchsgeschehen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder auch die Übertragung von Krankheiten in Arztpraxen verringert werden. Schützen Sie sich und Ihre Patientinnen und Patienten
“, so Garg an Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie im Gesundheitsbereich Tätige gerichtet. Aktuell ist der richtige Zeitpunkt für eine Influenzaimpfung (Grippe). Im Fokus stehen u.a. auch Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln.
Um alle Beteiligten bei der Umsetzung der Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen zu unterstützen, hat das Gesundheitsministerium im Rahmen der Impfkampagne Schleswig-Holstein „Pro Impfen“ ein neues Informations-Angebot für medizinisches Personal erstellt: Der Flyer informiert kompakt zu den Impfungen, die aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos im Rahmen der klinischen oder ambulanten medizinischen Versorgung und bei Tätigkeiten in anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie zum Patientenschutz von der Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Sie ist eine Informationsquelle z.B. für Berufstätige in Arztpraxen, Krankenhäusern oder im Rettungsdienst. Auch Auszubildende, Praktikanten und Studierende sowie Menschen, die im Reinigungsdienst oder als Küchenpersonal tätig sind, sind angesprochen.
Für medizinisches Personal und Beschäftigte im Gesundheitsdienst empfiehlt die STIKO bestimmte Impfungen, die über die empfohlenen Standardimpfungen für alle Erwachsene hinausgehen. Diese Impfungen dienen dem persönlichen Infektionsschutz sowie auch dem Schutz der Patienten und sind damit als wichtige Maßnahme zur Prävention nosokomialer Infektionen Bestandteil des Hygienemanagements.
In der Neufassung der schleswig-holsteinischen Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen ist ein Impfangebot für medizinisches Personal aus Gründen des Patientenschutzes geregelt und als Aufgabe der Hygienekommission definiert. Im Infektionsschutzgesetz wurde mit dem Ziel der Infektionsprävention im medizinischen Bereich zudem eine Regelung im Kontext der Prävention von Infektionen im medizinischen Bereich geschaffen, auf deren Basis ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin über den Einsatzbereich von nicht-geimpftem bzw. nicht-immunem Personal entscheiden kann. Demnach darf ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben und nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin ist also verpflichtet, auf Verlangen eines Arbeitgebers Daten zu seinem Impfstatus und Serostatus zu liefern. Dies gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre medizinische Einrichtungen.
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Im Rahmen der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen und der Bemühungen um die Masern-elimination wird der Impfschutz des medizinischen Personals als wichtiger Baustein bewertet. Dies deckt sich mit der Einschätzung des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und den auf europäischer Ebene angeschobenen Aktivitäten.
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