KIEL. "Gute Pflege braucht gute Rahmenbedingungen für Pflegekräfte. Dazu werden wir beitragen"
, betont Sozialminister Dr. Heiner Garg heute (6.6.) in Kiel. Eines der wichtigsten Projekte der Landesregierung in der Sozialpolitik sei die Umsetzung der Pflegeberufereform. "Die Schaffung eines ganz neuen Berufsbildes kann nur gemeinsam mit den Beteiligten gelingen"
, so Garg. Die bisherigen drei Ausbildungen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden im Zuge der Reform zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt. Ab Anfang 2020 soll die neue Ausbildung starten, Anfang 2019 soll ein neues Finanzierungsverfahren als wesentliches Fundament der neuen Ausbildung beginnen.
Mit der bundesweiten Reform wurde festgelegt, dass die Finanzierung der Ausbildung in jedem Bundesland über ein Umlageverfahren erfolgen soll. Damit werden die Finanzierungssysteme für die derzeitigen drei Ausbildungsberufe abgelöst. Für die Umsetzung ist eine fondsverwaltende Stelle zu gründen. Am heutigen Mittwoch (6.6.) unterzeichnen Minister Dr. Garg, Anke Homann und Mathias Steinbuck für das Forum Pflegegesellschaft (Forum) sowie Patrick Reimund für die Krankenhausgesellschaft (KGSH) in Kiel eine Absichtserklärung zur Schaffung der entsprechenden Stelle. Diese wird in Form einer gemeinsamen Gesellschaft von KGSH und Forum Pflegegesellschaft im Auftrag des Landes entstehen. "Dies ist ein großer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Reform. Es ist gelungen, mit der Krankenhausgesellschaft und dem Forum Pflegegesellschaft kompetente und zuverlässige Partner mit wertvoller Erfahrung dafür zu gewinnen. Das ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung"
, so Minister Garg.
Patrick Reimund, KGSH, betont: "Jede Maßnahme, die geeignet ist, die Ausbildung in den Pflegeberufen zu stärken und somit einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel zu leisten, ist wichtig. Für die Krankenhäuser ist die Personalsicherung die zentrale Herausforderung in den kommenden Jahren. Deshalb ist es sehr gut, dass wir uns auf diese gemeinschaftliche Lösung für die Finanzierung der neuen Ausbildung auf Landesebene verständigen konnten."
Anke Homann, Forum Pflegegesellschaft: "Die Pflege kann es sich nicht leisten, Zeit durch eine komplizierte Umstellung auf die neue Ausbildungsstruktur zu verlieren. Deshalb ist es gut, dass alle Beteiligten hier eng und abgestimmt zusammenarbeiten. Nur wenn der Übergang in die generalistische Pflegeausbildung nahtlos gelingt und junge Menschen ein zuverlässiges Bild von der künftigen Ausbildung bekommen, erfährt das Berufsbild eine wirkliche Stärkung. Dafür brauchen wir in Schleswig-Holstein aber schnell Klarheit in Form einer Finanzierungsverordnung aus Berlin, damit die Reform wie geplant bis zum übernächsten Jahr gelingen kann. Der Ball liegt also nun im Feld der Bundesregierung."
Über den Fonds, der in Schleswig-Holstein über die mit KGSH und Forum vereinbarte Stelle verwaltet werden soll, sollen ab 2020 die Kosten der Pflegeausbildung und die Kosten der praktischen Ausbildung wie beispielsweise die Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen durch die Kostenträger finanziert werden. Zu den Kosten zählen auch die Betriebskosten der Pflegeschulen, der schulischen Ausbildung einschließlich Praxisbegleitung sowie Lehr- und Arbeitsmittel. Kostenträger sind anteilig die Krankenhäuser (57,2380 %), alle zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (30,2174 %), das Land Schleswig-Holstein (8,9446 %), die soziale Pflegeversicherung und die Private Pflege-Pflichtversicherung (3,6 %). Die erste Budgetverhandlung wird 2019 stattfinden. Nach vorläufigen Schätzungen werden die Kosten des Landesanteiles 2019 bei rund 3 Mio. €, 2020 bei rund 6,5 Mio. € und 2021 bei rund 10 Mio. € liegen. Grundlage der Schätzung sind die aktuellen Ausbildungszahlen sowie die aktuellen Ausbildungskosten in der Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Noch ausstehend ist von Bundesseite eine entsprechende Finanzierungsverordnung sowie eine Regelung zur Finanzierung der Vorlaufkosten zur Errichtung der fondsverwaltenden Stelle. Um eine rechtzeitige Umsetzung nicht zu gefährden, hat das Land vorsorglich für das Haushaltsjahr 2018 bis zu rund 250.000 € durch eine außerplanmäßige Ausgabe dafür vorgesehen.
Durch die generalistische Ausbildung soll Pflegekräften zukünftig ein universeller Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege erleichtert werden, also z.B. in der Altenpflege, ambulanten Pflegeeinrichtungen oder im Krankenhaus. Dies wird auch einen Wechsel zwischen den Tätigkeitsfeldern erleichtern und soll Aufstiegschancen verbessern. "Die größere Flexibilität bei der Arbeitsplatzwahl schafft keine neuen Fachkräfte, aber sie wird im Wettbewerb um Fachkräfte zu besseren Rahmenbedingungen führen müssen. Dies ist auch so gewollt"
, betont Minister Garg. Die Umsetzung der Reform werde in Schleswig-Holstein in einem transparenten Prozess unter Einbeziehung der Akteure erfolgen. Dazu gehören die Pflegekammer, die die Pflegeberufe vertritt, Pflegeschulen und Träger. Die Errichtung der fondsverwaltenden Stelle wird nach der heutigen Unterzeichnung im Laufe des Jahres 2018 durch die KGSH und Forum erfolgen. Weitere Elemente der Pflegeberufereform, an denen das Sozialministerium mit den Akteuren im Land arbeitet, sind
- ein Ausführungsgesetz, das die Rechtsgrundlage für diverse Rechtsverordnungen schaffen wird
- die Einrichtung einer Schiedsstelle, die tätig wird, sollten Budgetverhandlungen zu keiner Einigung führen
- die Begleitung der Schulen und Träger, um die fachliche Umsetzung zu gestalten, u.a. durch einen Rahmenlehrplan. Dieser soll auch im Austausch mit der Pflegeberufekammer erfolgen.
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