KIEL. Anlässlich des heutigen (20.11.18) internationalen Tages für Kinderrechte wirbt Familienminister Dr. Heiner Garg für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz:
„Das Bundesverfassungsgericht hat klar festgestellt, dass Kinder Träger von Grundrechten sind, dies ist geradezu selbstverständlich. Allerdings bringt unser Grundgesetz dies nicht unmittelbar zum Ausdruck, sondern kennt Kinder lediglich als Gegenstand elterlicher Verantwortung. Damit fällt das Grundgesetz hier hinter die Maßstäbe zurück, zu denen sich Deutschland mit Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention bekannt hat. Die Verankerung von grundlegenden Rechten und Interessen von Kindern würde ihre Position gegenüber dem Staat stärken und auch das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung dieser Rechte stärken. Es geht um die Anerkennung von Kindern als Träger eigener Rechte. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz unterstütze ich daher ausdrücklich!
“
Am 20. November 1989 hatten 191 Staaten der UNO die Kinderrechtskonvention unterschrieben. Jenseits von der Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, erinnert Minister Garg daran, dass die Wahrung von Kinderrechten eine Daueraufgabe sei, zu der viele beitragen können und müssen:
„Kinderrechte gehören nicht nur am heutigen Tag in den Fokus der Öffentlichkeit: Wirksame Kinderrechte zeigen sich nicht nur im Kinderschutz sondern auch in Bildung und Teilhabe. Beispielsweise in der in der Kita, aber auch in Schulen, Jugendarbeit, Vereinen und Kommunen. Ein weiter zu entwickelnder Faktor zur tatsächlichen Umsetzung von Kinderrechten ist die Stärkung der altersgerechten Partizipation von Kindern an Entscheidungen vor Ort. Die Landesregierung trägt dazu bei, diese vielfältigen Bereiche im Interesse der Kinder zu stärken
“.
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