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Schleswig-Holstein

Baujahr (Anlage Grundstück Zeile 8)

Letzte Aktualisierung: 23.06.2022

Wo finde ich diese Angaben?

Bauunterlagen, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Erläuterung

Bitte tragen Sie das Jahr ein, in dem das Gebäude das erste Mal bezugsfertig war. Die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend. Tragen Sie bitte immer das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ein, auch wenn das Gebäude später durch Anbauten oder Aufstockungen erweitert wurde. Bei Gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden, wird keine genaue Jahresangabe benötigt.

Sollte das Baujahr für die Eigentümer:innen im Einzelfall tatsächlich nicht zu ermitteln sein, kann es geschätzt werden.

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