Fragen und Antworten
Verlängerung des Schutzes für aus der Ukraine Vertriebene und automatische Fortgeltung der ab dem 01.02.2024 gültigen Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Weitere Informationen
Maßnahmen der Landesregierung zur Entlastung der Kommunen
Kurzfristig:
- durch die Erhöhung der Kapazitäten in den Landesunterkünften von 7800 auf 10 000 Plätze
- die Ankündigungsfrist der Kreisverteilung soll so schnell wie möglich wieder vier statt drei Wochen betragen
- Geflüchtete mit schlechter Bleibeperspektive werden ab sofort nicht mehr auf die Kreise und kreisfreien Städte weiterverteilt; sie verbleiben in den Landesunterkünften
Mittelfristig:
- Voranbringen einer Integrationsstrategie, die die Bereiche Wohnen, Bildung, Kita, Arbeit, Gesundheit umfasst
- Entwicklung gezielter Lösungen für die Kreise und kreisfreien Städte, in denen besonders viele Geflüchtete sind
- Finanzielle / personelle Unterstützung der Zuwanderungs-/Ausländerbehörden
Unterbringung von Geflüchteten in Schleswig-Holstein
Wie verläuft die Erstaufnahme und die darauf erfolgende Kreisverteilung in der Praxis?
Schleswig-Holstein nimmt nach „Königsteiner Schlüssel“ rund 3,4 Prozent der nach Deutschland kommenden Menschen auf. Nach dem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden die Menschen mit einer Ankündigungsfrist von derzeit 3 Wochen auf die Kreise und kreisfreien Städte nach einem festgelegten Schlüssel (Einwohnerzahl) verteilt. Die Kreise und kreisfreien Städte sind dann zuständig für die kreisinterne Verteilung und damit Unterbringung vor Ort. Wenn Kreise oder kreisfreie Städte keine Kapazitäten mehr haben, müssen sie eine offizielle Überlastanzeige gegenüber dem Land stellen. Dann werden sie vorerst von der Verteilung ausgenommen und müssen erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder Menschen aufnehmen.
Wie viele Erstaufnahmeeinrichtungen mit wie vielen Plätzen hat das Land?
In SH gibt es sechs Erstaufnahmeeinrichtungen mit insgesamt 8.300 Plätzen:
- Neumünster (900 Plätze)
- Boostedt (2.500 Plätze)
- Seeth (1.100 Plätze)
- Rendsburg (1.400 Plätze)
- Bad Segeberg (1.300 Plätze)
- Glückstadt (600 Plätze)
- Kiel (500 Plätze)
Aufgrund von Umbau-/ Renovierungsmaßnahmen, Kontamination, Reinigungsbedarf, Familienbelegung etc., werden in der Regel werden nicht alle Plätze zu 100% ausgeschöpft.
Was tut das Land mit Blick auf zusätzliche Kapazitäten und dauerhaften Wohnraum in den Kommunen?
Das Land schafft derzeit zusätzlich temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.
Das Land fördert die Bereitstellung von Wohnraum auf kommunaler Ebene finanziell über die sogenannte Herrichtungsrichtlinie. Kommunen können hier bereits vorhandenen Wohnraum ertüchtigen, um Geflüchtete unterzubringen.
Ziel ist, dass Geflüchtete in dauerhaften Wohnraum unterkommen.
Integrationsstrategie
Es soll eine gemeinsame Strategie des Landes und der KLVn für die Integration in Schleswig-Holstein entwickelt und umgesetzt werden. Schwerpunkte der Strategie umfassen die Themen Wohnen, Bildung, KiTa, Arbeitsmarktintegration und Gesundheit. Im Rahmen monatlicher Schwerpunktsitzungen werden die Themen mit den jeweils zuständigen Ministerien bearbeitet.
Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten im Asylverfahren
Weitere Informationen zum Asylverfahren
Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung
Welche Vereinbarungen des Landes mit den Kommunen zur Finanzierung, Unterbringung und Integration von Geflüchteten wurden bisher getroffen?