Navigation und Service

Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

Planausfertigung für wirksame Bauleitpläne

Fragen und Antworten für Planende, Behörden und Gemeinden

Letzte Aktualisierung: 27.10.2025

Planausfertigung für wirksame Bauleitpläne

An wen muss die Gemeinde eine wirksam beziehungsweise in Kraft getretene gewordene Planausfertigung nach der Bekanntmachung übersenden?

Nach der Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung beziehungsweise des Beschlusses des Bebauungsplanes (§§ 6, 10 Baugesetzbuch) hat die Gemeinde folgende Unterlagen als digitale Fassung im PDF-Format zu übersenden:

  • beschlossenen und ausgefertigten Bauleitplan,
  • beschlossene und ausgefertigte Begründung,
  • bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zusätzlich den Durchführungsvertrag in einem digitalen Format,
  • die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a und § 10a Baugesetzbuch sowie
  • die Bekanntmachung

Eine digitale Übermittlung ist regelmäßig erforderlich an:

  1. die Landrätin oder den Landrat,
  2. das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 52 für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht, an die Adresse

Dem Finanzamt ist wegen der Auswirkungen auf die Einheitswerte der Grundstücke (§ 20 Bewertungsgesetz) ebenfalls eine digitale Version des beschlossenen und ausgefertigten Bebauungsplanes zu übersenden.

Eine digitale Kopie des Bauleitplans (XPlan-Standard) ist dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (§ 6 Absatz 2 Vermessungs- und Katastergesetz) und dem jeweils zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte zur Verfügung zu stellen.
Anderen Behörden ist auf Verlangen eine digitale Version des beschlossenen und ausgefertigten Bauleitplanes zur Verfügung zu stellen.

Die Vorlagepflicht gilt für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.

Exkurs

XPlanung ist ein Datenstandard zur Bereitstellung von räumlichen Planungsdaten aus Bauleitplanung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sowie zukünftig auch der Landschaftsplanung in standardisierter und maschinenlesbarer Form (Dateiformat XPlanGML). Dieser Datenstandard sichert einen verlustfreien Austausch von Planinhalten in direkter Verknüpfung zu den Geometrie- und zugehörigen Metadaten sowie die Beschleunigung interner Verfahren und Optimierung normierter Arbeitsprozesse.

Im Hinblick auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie die fortschreitende Digitalisierung und Automation von Verwaltungsdienstleistungen wird ausdrücklich empfohlen, Bauleitpläne im Datenaustauschstandard XPlanung aufzustellen und insbesondere auch für eine verwaltungsträgerübergreifende elektronische Kommunikation bzw. die Bereitstellung der wirksamen Planfassung zu nutzen.

Weitergehende Informationen (Erläuterungen, Arbeitshilfen, etc.) finden Sie unter: www.itvsh.de/xplanung/

Ergänzende Informationen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein