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Schleswig-Holstein

Mitarbeiterin / Mitarbeiter in der Genehmigungsverfahrensstelle (m/w/d)

Art der Ausschreibung: öffentlich Bewerbungsfrist: 15.06.2025 Besetzung zum: nächstmöglichen Zeitpunkt Beschäftigungsverhältnis: Arbeitnehmer, Beamter Laufbahngruppe: gehobener Dienst Entgelt: TV-L E 10 - TV-L E 10 Besoldung: A9g - A11 Teilzeit/Vollzeit: beides möglich Wochenarbeitszeit Bea.: 41.0 Wochenarbeitszeit TB.: 38.7 Beschäftigungsdauer: unbefristet Einsatzort: Breitenburger Straße 25,
25524 Itzehoe

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Öffentliche Stellenausschreibung

Über uns

Der Arbeitsplatz gehört zur Abteilung „Immissionsschutz“ im Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein.

Es werden am Standort Itzehoe vielfältige und interessante Aufgaben als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wahrgenommen u.a. in den Bereichen regenerative und konventionelle Erzeugung von Energie, chemische Industrie, Nahrungs- und Futtermittelherstellung, Tierhaltung, Oberflächenbehandlung, Dekarbonisierung und Erzeugung von Wasserstoff oder Derivaten sowie für Terminal-Projekte in Brunsbüttel. Das Dezernat ist in den Kreisen Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg auch zuständig für die Überprüfung der Erfüllung von immissionsschutzrechtlichen Anforderungen in baurechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen und die Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt liegt im, für Schleswig-Holstein landesweiten, Vollzug der Störfall-Verordnung.

Zurzeit sind in dem Dezernat ca. 30 Kolleginnen und Kollegen beschäftigt.

Ihre Aufgaben

 

  • Verwaltungstechnische und fristgebundene Bearbeitung von öffentlichen und vereinfachten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Ingenieurinnen und Ingenieuren des Dezernates
  • Verwaltungsrechtliche Bearbeitung von Screening-Verfahren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz SH (IZG SH)
  • Erlass von Kostenbescheiden.

Das bringen Sie mit

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung „Allgemeine Verwaltung“ (Diplom-Verwaltungswirt/in oder Bachelor of Arts „Allgemeine Verwaltung/Public Administration“) ein vergleichbarer Abschluss einer ebenfalls geeigneten Fachrichtung mit Bezug zu Verwaltungsaufgaben oder ein erfolgreich abgeschlossener Qualifizierungslehrgang II bzw. Angestelltenlehrgang II (Kommunalverwaltung)
  • die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktkompetenzen erforderlich:

  • analytisch denken,
  • kommunizieren,
  • Verantwortung übernehmen
  • Veränderungen mitgestalten,
  • sich selbst managen.

Für eine Einstellung ist darüber hinaus wünschenswert, dass Sie

  • Verwaltungskenntnisse und Erfahrungen in der Nutzung digitaler Anwendungen besitzen
  • Interesse an der Arbeit in einem interdisziplinären Team mitbringen.

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Übertragung eines Dienstpostens, der mit den Besoldungsgruppen A9 / A11 SHBesO bewertet ist. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis beträgt das Entgelt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen E10 TV-L.

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
  • ein kollegiales Arbeitsklima
  • ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
  • individuelle Personalentwicklung
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement.
  • Jobticket
  • Fahrradleasing

 

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum

15.06.2025

an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein -V 146-, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, gern in elektronischer Form an (Bewerbung@mekun.landsh.de) - Kennwort: V 146 - LfU 3322. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.

Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Senfelds (Daniel.Senfelds@mekun.landsh.de) oder telefonisch unter +49 431 988 7246) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Frau Schade (Birgit.Schade@lfu.landsh.de oder telefonisch unter +49 4821 662820).

Letzte Aktualisierung am: 20.05.2025

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