Übersicht über die Kategorisierung und Bewertung von GDI-SH Daten und Diensten hinsichtlich des Datenschutzes
Mit dem Ziel, eine europaweite Haltung und Bereitstellung von Geodaten zu realisieren, wurde im Jahr 2007 die INSPIRE-Richtlinie durch die Europäische Gemeinschaft in Kraft gesetzt. Durch die Umsetzung dieser Richtlinie werden, nach den realen Grenzen, nun auch die virtuellen Grenzen zwischen den Mitgliedsstaaten schwinden. Am 15. Mai 2007 trat die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft und stellt die rechtliche Grundlage zur Schaffung einer europaweiten Geodateninfrastruktur dar.
Durch das flächendeckende Angebot raumbezogener Informationen entstehen Potentiale, die insbesondere durch die Wissenschaft, Verwaltung und Industrie genutzt bzw. generiert werden und zur Stärkung der gemeinsamen Umweltpolitik innerhalb der Europäischen Union beitragen. Auch Privatpersonen können die Potentiale der Geodateninfrastruktur nutzen, denn die INSPIRE-Geodaten sind, soweit möglich und vertretbar, kostenfrei zugänglich. Ein indirekter gesellschaftlicher Nutzen entsteht durch Produkte und Entwicklungen, die durch INSPIRE gefördert oder erst möglich gemacht werden.