Das Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 15.12.2010, zuletzt geändert durch Artikelgesetz vom 03.12.2020, regelt, dass die Koordinierung der Ausführung der Beschlüsse des Lenkungsgremiums Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein (LG GDI-SH) und die operativen Aufgaben beim Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) wahrgenommen werden. Hierfür ist im LVermGeo SH die Koordinierungsstelle Geodateninfrastruktur (Kst. GDI-SH) und das Geokompetenzzentrum im LVermGeo SH eingerichtet.
Einzelheiten zur Spezifikation der Organisation und der Aufgaben der Kst. GDI-SH regelt die Geokompetenz- und Lenkungsverordnung zur GDI-SH (GeoLenkVO) vom 02.02.2021 .
Im Rahmen des Ausbaus und des Betriebs der GDI-SH umfassen die Aufgaben der Kst. GDI-SH insbesondere:
Bereitstellung und Betrieb von Geodatendiensten
Koordinierung der durch die geodatenhaltenden Stellen bereitgestellten Geo- und Metadaten sowie Geodatendienste
Ausbau, Betrieb und Weiterentwicklung des Geoportals
Datenschutzrechtliche Kategorisierung von Geodaten in Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD)
Überprüfung der Umsetzung der Beschlüsse des LG GDI-SH
Ausarbeitung von Vorlagen zu Konzepten und Standards für das LG GDI-SH
Wahrnehmung der Geschäftsführung im LG GDI-SH
Kontaktstelle für die Koordinierungsstelle der Geodateninfrastruktur Deutschland (Kst. GDI-DE)
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