Nach § 2 GeoLenkVO zählt es zu den Aufgaben des Lenkungsgremiums GDI-SH, die Bildung von zentralen GDI-SH-Stellen beispielsweise bei der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten, bei den Ministerien und bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu initiieren.
Aufgabe der zentralen GDI-SH-Stellen ist es, die Geodateninfrastruktur in den jeweiligen Gebieten und Bereichen zu koordinieren, als Kontaktstellen der Koordinierungsstelle GDI-SH zu fungieren und die Aufgaben der bisherigen Kopfstellen Geodaten wahrzunehmen und die fachneutralen Kernkomponenten nach § 13 Abs. 1 GDIG für die jeweiligen geodatenhaltenden Stellen entgegen zu nehmen.
Aufgaben der zentralen GDI-SH-Stellen im Überblick:
Entgegennahme fachneutraler Kernkomponenten
Kontakt für die Kst. GDI-SH
Koordinierung der GDI in den jeweiligen Gebieten und Bereichen
Auf Grundlage des Beschlusses des LG GDI-SH vom 17.04.2012 sind die betreffenden Stellen mit Schreiben vom 24.04.2012 gebeten worden, zentrale GDI-SH-Stellen einzurichten.
In der Staatskanzlei und den Ressorts der Landesregierung sind zentrale GDI-SH-Stellen eingerichtet worden. Auf kommunaler Seite werden flächendeckend die Aufgaben der bisherigen Kopfstellen Geodaten weiterhin wahrgenommen. Die Funktionen einer zentralen GDI-SH-Stelle werden vollumfänglich von vielen, aber nicht allen Kreisen und Kreisfreien Städten wahrgenommen.
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