Das Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 15.12.2010, zuletzt geändert durch Artikelgesetz vom 03.12.2020, regelt, dass die Koordinierung der Ausführung der Beschlüsse des Lenkungsgremiums Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein (LG GDI-SH) und die operativen Aufgaben beim Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) wahrgenommen werden. Hierfür ist im LVermGeo SH die Koordinierungsstelle Geodateninfrastruktur (Kst. GDI-SH) und das Geokompetenzzentrum im LVermGeo SH eingerichtet.
Einzelheiten zur Spezifikation der Organisation und der Aufgaben der Kst. GDI-SH regelt die Geokompetenz- und Lenkungsverordnung zur GDI-SH (GeoLenKVO) vom 02.02.2021 .
Im Rahmen des Ausbaus und des Betriebs der GDI-SH umfassen die Aufgaben der Kst. GDI-SH insbesondere:
- Bereitstellung und Betrieb von Geodatendiensten
- Koordinierung der durch die geodatenhaltenden Stellen bereitgestellten Geo- und Metadaten sowie Geodatendienste
- Ausbau, Betrieb und Weiterentwicklung des Geoportals
- Datenschutzrechtliche Kategorisierung von Geodaten in Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD)
- Überprüfung der Umsetzung der Beschlüsse des LG GDI-SH
- Ausarbeitung von Vorlagen zu Konzepten und Standards für das LG GDI-SH
- Wahrnehmung der Geschäftsführung im LG GDI-SH
- Kontaktstelle für die Koordinierungsstelle der Geodateninfrastruktur Deutschland (Kst. GDI-DE)
Die Geschäftsstelle für Geokompetenzaufgaben im LVermGeo SH nimmt Anfragen rund um Geodatenberatung, Geodatenstandardisierung und GDI-Plus Werkzeuge entgegen.
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