Im Gesetz selbst sind Maßnahmen des E-Government beschrieben:
- Verwaltungsträgerübergreifende Prozessgestaltung
- Verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit bei elektronischer Aufgabenerledigung
- Verwaltungsträgerübergreifende elektronische Kommunikation
- zentrale Dienste des Landes
Ziel ist es, sowohl prozessuale als auch technische Standards zu bilden, um die Abwicklung von Verwaltungsabläufen zwischen den einzelnen Stellen und zum Bürger zu verbessern.
Aufgaben sollen „medienbruchfrei“ erledigt werden, das heißt zum Beispiel, dass der Schritt der Übertragung von Papiervorlagen in digitale Verzeichnisse entfällt und stattdessen sofort ins digitale Verzeichnis gearbeitet wird. Über standardisierte Dienste können Verwaltungsaufgaben schneller und kostengünstiger bearbeitet und der Austausch zwischen verschiedenen Stellen und den Bürgern verbessert werden.
Das E-Government-Gesetz des Landes wurde im Jahr 2016 an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes (EGovG) angepasst, so dass auf allen Verwaltungsebenen ein geeigneter rechtlicher Rahmen vorliegt und Rechtssicherheit besteht, die bereits aufgebauten E-Government-Strukturen und geplanten IT-Projekte weiterzuentwickeln.