Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform ist seit dem 01.07.2022 die Erklärungsabgabe für Eigentümer/innen von Grundstücken möglich. In Schleswig-Holstein stehen dazu zwei Portale des DigitalenAtlasNord zur Verfügung und unterstützen die Angabe von Bodenrichtwerten (Grundsteuer B) und Ertragsmesszahlen (Grundsteuer A) sowie Grundstücksdaten.
Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein sowie die Grundsteuerportale finden Sie auf den Internetseiten des Landes.
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