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Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die GDI-SH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Letzte Aktualisierung: 08.04.2024

Prüfstelle für barrierefreie IT

Das Land hat eine Prüfstelle eingerichtet, um die Barrierefreiheit von digitalen Angebote in ganz Schleswig-Holstein zu verbessern.

Weitere Informationen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 05.04.2024) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.gdi-sh.de) und bezieht sich auf das BIK-Testergebnis nach dem entwicklungsbegleitenden BITV-Prüfverfahren von Mai 2022.

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Bei kurzfristigen Veröffentlichungsfristen oder bei sehr umfangreichen Dokumenten kann es vorkommen, dass diese Inhalte nicht vollumfänglich barrierefrei zugänglich sind. Zudem gibt es nicht barrierefreie Download-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden. Diese werden, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind, schrittweise barrierefrei überarbeitet.

Inhalte von Dritten fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Falls Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.gdi-sh.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Kst.GDI-SH@LVermGeo.landsh.de

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Vorsitz des Lenkungsgremiums Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein
Christoph Krebs

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Beschwerdeverfahren

Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 16 LBGG. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen.

Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: 0431 988-1620
lb@landtag.ltsh.de

Beschwerdestelle zu Barrieren bei Informationen öffentlicher Stellen im Internet

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